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Apotheken dürfen Corona-Antigentests machen

PZ/NK  |  22.12.2020

Corona-Schnelltests sind aktuell sehr gefragt. Vor vielen Testzentren gibt es gerade jetzt kurz vor Weihnachten lange Schlangen. Auch Apotheken dürfen bei symptomfreien Patienten solche Antigentests zur Feststellung einer Corona-Infektion durchführen. Darauf haben Bund und Länder geeinigt. Die Abgabe der Schnelltests an Laien ist jedoch weiterhin verboten.

Mensch mit Schutzausrüstung, hält ein Teströhrchen in den Händen.
Corona-Antigentests zeigen schon in etwa 20 Minuten ein recht zuverlässiges Ergebnis an.
© dusanpetkovic/iStockphoto

Ob Apotheken diese Tests anbieten möchten, bleibt ihnen aber selbst überlassen. Eine Verpflichtung dazu gibt es laut ABDA nicht. Auch seien die Tests ausschließlich für Patienten ohne Krankheitssymptome vorgesehen. Patienten mit Symptomen müssen sich weiterhin an einen Arzt wenden. Die Tests zahlen die Verbraucher selbst, die Preise kann jede Apotheke eigenständig kalkulieren. „Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht werden, werden wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.

Nachfrage nach Schnelltests in Apotheken ist groß

Eine Abgabe der Tests an Laien ist aber nach wie vor nicht möglich. Dabei ist die Nachfrage in den Apotheken nach solchen Tests sehr groß, wie eine aktuelle Blitzumfrage des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) unter 250 Mitgliedsapotheken ergeben hat.  Demnach fragen vor allem Laien in den Apotheken nach Corona-Schnelltests. Offensichtlich gebe es in der Bevölkerung eine große Bereitschaft, sich selber testen zu wollen, kommentiert der AVNR-Vorsitzende Thomas Preis das Umfrageergebnis. „Das ist ein klares Signal, dass endlich zuverlässige Tests entwickelt werden und auf den Markt kommen müssen, die auch von Laien einfach umgesetzt werden können.“ Hier seien in erster Linie Diagnostikhersteller im Verbund mit Zulassungsbehörden gefordert. Zuletzt hatten sich auch Experten wie der Virologe Professor Alexander Kekulé für eine Freigabe von Schnelltests an Laien ausgesprochen. 

Um die Corona-Ansteckungsgefahr zu minimieren, spielen Antigen-Schnelltests eine wichtige Rolle.  Sie liefern ohne Labor-bedingte Wartezeiten ein recht zuverlässiges Ergebnis innerhalb von etwa 20 Minuten. In Kliniken und Pflegeheimen werden sie daher auch schon angewendet. Künftig dürfen auch Apotheken solche sogenannten Point-of-Care-Tests (PoC) an symptomfreien Personen durchführen. Das teilte die ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände e.V. mit. Demnach haben sich Bund und Länder vergangene Woche auf eine gemeinsame Linie verständigt, dass die Durchführung der Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist.

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