Aufzahlung: Apotheker fordern sozialverträgliche Lösung

23.07.2014

Durch die seit Juli neu geltenden Festbeträge werden viele Patienten mit einem teils erheblich erhöhten Eigenanteil für ihre Medikamente konfrontiert. Der Hessische Apothekerverband (HAV) fordert daher statt der Festbeträge und Rabattverträge neue Regelungen, um die Kosten sozialverträglicher zu verteilen.
Zum 1. Juli sind die Festbeträge vieler Medikamente gesunken, weswegen Patienten jetzt oft tiefer in die Tasche greifen müssen. image.originalResource.properties.copyright

Für die Krankenkassen bedeuten die neuen Festbeträge Ersparnisse in Milliardenhöhe, für deren Versicherte jedoch eine zusätzliche, teilweise dramatische Belastung. „Es ist schon eine erschütternde Situation, wenn ein Patient vor einem steht und jetzt rund 500 Euro und mehr selbst bezahlen muss“, sagt Dr. Hans Rudolf Diefenbach, stellvertretender Vorsitzender des HAV. Dies sei bei einigen speziellen Präparaten der Fall. Die Krankenkassen zeigten sich hier jedoch laut Diefenbach gnadenlos.

In ihrer Not rufen viele betroffene Patienten beim <link http: www.patientenbeauftragte.de>Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU), an. Rat weiß er allerdings auch nicht, sondern verweist die Versicherten zur Information an die Ärzte und Apotheker. „Wir helfen dem Patienten wo wir können“, bekräftigt Diefenbach. Zwar gebe es zu einigen Arzneimitteln preiswerte Alternativen, doch diese seien in zahlreichen Fällen nicht verfügbar, weil aufgrund der Rabattverträge der Markt leergefegt sei. Daher fordert der HAV: „Es ist an der Zeit, dass die Zwangsinstrumente, wie Rabattverträge und Festbeträge, durch Regularien abgelöst werden, welche die Versorgungssituation der Patienten sozialverträglicher gestalten.“

Zum 1. Juli sind die Festbeträge vieler Medikamente gesunken, also der maximale Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung erstattet. Einige Arzneimittelhersteller haben diese Absenkung jedoch nicht mitgetragen, sodass ein erheblicher Differenzbetrag zwischen Erstattungsbetrag und Arzneimittelpreis entsteht, den die einzelnen Patienten decken müssen. Der HAV weist darauf hin, dass die Apotheken die Auf- und Zuzahlungen lediglich einsammeln und an die Kassen weiterleiten müssen, ohne selbst daran zu verdienen.

RF