Demenz: Reha lohnt sich

23.08.2018

Menschen mit Demenz können von einer medizinischen Rehabilitation (Reha) profitieren, wenn diese auf ihre speziellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Ressourcen eingeht. Da Reha-Anträge von den Kostenträgern jedoch häufig im ersten Anlauf abgelehnt würden, lohne sich ein Widerspruch, schreibt die Deutsche Alzheimer-Gesellschaft (DAlzG) in ihrem neuen Info-Blatt zu Vorsorge- und Reha-Maßnahmen für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz.
Für Menschen mit Demenz gibt es spezielle Reha-Maßnahmen, die auch die Angehörigen miteinbeziehen. image.originalResource.properties.copyright

Medizinische Reha soll die Folgen einer Erkrankung heilen oder vermindern und den Erkrankten mehr Teilhabe ermöglichen. Zwar sind die meisten Demenzformen nicht heilbar, jedoch können Patienten vor allem in frühen und mittleren Demenz-Stadien von einem Angebot profitieren, das ihre Selbstständigkeit verbessert sowie Lebensqualität und soziale Teilhabe stärkt. Bei der sogenannten Reha der Demenz gehört die Beteiligung der Angehörigen zum Grundkonzept. Leider böten nur wenige Einrichtungen diese spezielle Maßnahme an, heißt es in dem Info-Blatt.

Viel häufiger komme es vor, dass Menschen mit Demenz aufgrund einer anderen körperlichen Erkrankung, beispielsweise nach einer Hüftoperation oder einem Schlaganfall, in eine Reha-Maßnahme kommen. Auch dann sei es essenziell, dass das Angebot auf den besonderen Unterstützungsbedarf von Demenzkranken ausgerichtet ist.

Die Alzheimer-Gesellschaft weist zudem auf die Reha für Angehörige hin, denn die Dauerpflege sei in vielen Fällen sowohl körperlich als auch psychisch sehr belastend. Bereits bei ersten Anzeichen dafür hätten pflegende Angehörige das Recht auf eine Vorsorgekur.

Das Informationsblatt „<link https: www.deutsche-alzheimer.de fileadmin alz pdf factsheets infoblatt23_reha.pdf>Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz“ informiert über die verschiedenen Formen von Reha- und Vorsorgeangeboten und erklärt, unter welchen Voraussetzungen diese in Anspruch genommen werden können.

bmg/<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZNK