Gutachten: Gesundheitssystem auf dem Land braucht Hilfe

24.06.2014

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat heute sein diesjähriges Gutachten mit dem Titel "Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche" veröffentlicht. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände beurteilt die Ergebnisse mit gemischten Gefühlen.
Um in ländlichen Gebieten die Gesundheitsversorgung auch in Zukunft zu sichern, spielen nach Ansicht des Sachverständigenrats die Apotheker eine wichtige Rolle. image.originalResource.properties.copyright

Der Vorsitzende des Rates, Professor Ferdinand Gerlach, erklärt: „Unsere Analysen zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichend sind, um einer sich abzeichnenden Unterversorgung in strukturschwachen, ländlichen Regionen entgegenzuwirken.“ In seinem Gutachten empfiehlt der Rat ein Maßnahmenbündel, das stärkere Anreize für eine Tätigkeit in ländlichen Regionen setzen soll. „Die Gutachter fordern insbesondere ein Medikationsmanagement von Apothekern in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten“, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Dies soll helfen, unerwünschten Arzneimittelereignissen vorzubeugen, und dazu beitragen, die Therapietreue der Patienten zu verbessern. Schmidt: „Der Sachverständigenrat unterstützt damit eines der zentralen versorgungspolitischen Projekte der Apothekerschaft. Das freut mich und bestätigt, wie wichtig dieses Vorhaben ist.“

Einem anderen Punkt des Gutachtens steht Schmidt jedoch kritisch gegenüber: der Forderung nach mehr Preiswettbewerb bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. „Die Gutachter verkennen die besondere Rolle der Apotheken: Apotheker sind keine Händler von Produkten, sondern haben einen gesetzlichen Auftrag zur Arzneimittelversorgung“, sagt ABDA-Präsident Schmidt. „Wer für flexible Preise bei Arzneimitteln auf Rezept plädiert, nimmt eine Benachteiligung von kranken Patienten sowie eine Ausdünnung der Versorgungsstrukturen in Deutschland billigend in Kauf." Mit dem zurzeit gültigen Festhonorar von 8,35 Euro pro verordnetem Arzneimittel würde die Versorgungssicherheit der Patienten in ländlichen Regionen dagegen gestärkt.

Der Sachverständigenrat analysiert als unabhängiges und interdisziplinäres Gremium seit fast 30 Jahren regelmäßig die aktuelle Entwicklung und die Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems. Dabei zeigt er Möglichkeiten auf, wie sich die bestehenden Strukturen und Rahmenbedingungen weiterentwickeln lassen.

ABDA/RF