Insulin: Kassen können Aufzahlungen erstatten

01.04.2015

Für einige Humaninsuline werden Diabetespatienten ab heute in der Apotheke Aufzahlungen leisten müssen. Diese werden ihnen jedoch voraussichtlich von ihrer Krankenkasse erstattet, informiert der Hessische Apothekerverband.
Diabetiker, die für bestimmte Insuline Aufzahlungen leisten müssen, bewahren am besten die Quittungen auf, rät der Hessische Apothekerverband. image.originalResource.properties.copyright

Seit seit 1.4.2015 sind die <link>Festbeträge für Humaninsuline abgesenkt worden. Für einzelne Insuline des Unternehmens Sanofi-Aventis Deutschland GmbH ist dadurch eine Aufzahlung vom Patienten zu leisten. Das Unternehmen senkte zwar die Preise seiner Humaninsuline, veröffentlichte diese jedoch verspätet. Somit ist die Berücksichtigung der niedrigeren Preise in den Apotheken erst ab dem 15. April möglich.

Das Unternehmen bemüht sich in Gesprächen mit den Krankenkassen um eine Lösung, die die Erstattung der Aufzahlung durch die Krankenkassen und deren Ausgleich durch das Unternehmen vorsieht. Die Patienten sollten daher ihre Aufzahlungsquittungen aufbewahren. Die Kosten von Arzneimitteln werden von den Krankenkassen bis zu den jeweils geltenden Festbeträgen erstattet. Verlangt ein Hersteller einen über dem Festbetrag liegenden Preis für sein Arzneimittel, müssen die Patienten den Differenzbetrag aufzahlen.

Mehr über Zu- und Aufzahlungen lesen Sie im Beitrag Zuzahlungsbefreiung: eine Wissenschaft für sich auf aponet.de.

HAV