Insulin: Kassen können Aufzahlungen erstatten
01.04.2015
Seit seit 1.4.2015 sind die <link>Festbeträge für Humaninsuline abgesenkt worden. Für einzelne Insuline des Unternehmens Sanofi-Aventis Deutschland GmbH ist dadurch eine Aufzahlung vom Patienten zu leisten. Das Unternehmen senkte zwar die Preise seiner Humaninsuline, veröffentlichte diese jedoch verspätet. Somit ist die Berücksichtigung der niedrigeren Preise in den Apotheken erst ab dem 15. April möglich.
Das Unternehmen bemüht sich in Gesprächen mit den Krankenkassen um eine Lösung, die die Erstattung der Aufzahlung durch die Krankenkassen und deren Ausgleich durch das Unternehmen vorsieht. Die Patienten sollten daher ihre Aufzahlungsquittungen aufbewahren. Die Kosten von Arzneimitteln werden von den Krankenkassen bis zu den jeweils geltenden Festbeträgen erstattet. Verlangt ein Hersteller einen über dem Festbetrag liegenden Preis für sein Arzneimittel, müssen die Patienten den Differenzbetrag aufzahlen.
Mehr über Zu- und Aufzahlungen lesen Sie im Beitrag Zuzahlungsbefreiung: eine Wissenschaft für sich auf aponet.de.
HAV