Kinder allein zu Haus – was es zu beachten gibt

08.08.2013

Kann eine Schülerbetreuung die Arbeitszeiten der Eltern nicht abdecken oder möchte man nicht alle Kinder ins Auto packen, nur weil eines einen Freizeittermin hat, stellt sich die Frage, wann Kinder eine gewisse Zeit allein zu Hause verbringen können und was es dabei zu bedenken gilt.
Bleibt ein Kind allein zu Hause, muss es wissen, wie es die Eltern im Notfall erreichen kann. image.originalResource.properties.copyright

Etwa ab dem Grundschulalter können Eltern mit ihren Kindern das Alleinsein nach und nach üben. Ein genaues Alter, ab dem Kinder definitiv alleine zu Hause bleiben können, gibt es aber nicht. Voraussetzung ist, dass das Kind einen gewissen Entwicklungsstand sowie Verantwortungsbewusstsein hat und weiß, was in einer Gefahrensituation zu tun ist. Außerdem spielt es eine Rolle, wie weit die Eltern entfernt sind und wie lange das Kind alleine bleibt.

Das gibt es zu beachten, wenn ein Kind allein zu Hause bleibt:

  • Das Kind muss wissen, wie es die Eltern in einem Notfall erreichen kann. Am besten ist es, sowohl die eigenen Telefonnummern als auch die eines vertrauten Erwachsenen aufzuschreiben, falls man selbst nicht erreichbar sein wird.
  • Auf die Telefonliste gehören auch die Notfallnummern 110 für die Polizei und 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst. Im Brandfall muss zudem klar sein, dass das Kind so schnell wie möglich das Haus verlässt. Die Eingangstür darf daher nicht abgeschlossen werden.
  • Allgemein ist es gut, wenn Kinder ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Telefonnummer kennen.
  • Kinder müssen wissen, dass sie niemanden ohne vorherige Erlaubnis der Eltern in die Wohnung oder das Haus hineinlassen dürfen. Bei Telefongesprächen sollte es den Gesprächspartner außerdem nicht wissen lassen, dass kein Erwachsener im Haus ist. Am besten gehen Eltern mit ihren Kindern vorher genau durch, was in einem solchen Fall zu sagen ist. Situationen an der Haustür können vorher gemeinsam eingeübt werden.
  • Es muss eine klare Absprache geben, um welche Uhrzeit Mama oder Papa wieder da sind und diese muss auch eingehalten werden.
  • Elektrische Geräte, die Wärme erzeugen, wie Herd, Backofen, Wasserkocher oder Heizlüfter, dürfen ohne Erlaubnis der Eltern nicht alleine benutzt werden. Auch Feuerzeuge und Streichhölzer sind tabu.

HH