Nahrungsergänzung: So erkennen Sie falsche Versprechen
22.11.2016
Nahrungsergänzungsmittel werden nicht nur über Apotheken, sondern auch in Supermärkten oder im Internet verkauft. Obwohl sie in Form von Tabletten oder Dragees angeboten werden, sind sie keine Medikamente und nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen oder zu verhüten. Anders als Arzneimittel, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen, unterliegen sie nur einer Registrierungspflicht. Medikamente, die nur in der Apotheke erhältlich sind, können Patienten an der Zulassungsnummer, kurz ‚Zul.-Nr.‘ erkennen, die auf jeder der Packung aufgedruckt ist. Die in Anzeigen oft genannte PZN (Pharmazentralnummer) ist hingegen nur eine Bestellnummer, die ohne Prüfung vergeben wird.
Die Bundesapothekerkammer warnt vor verschiedenen Anzeichen für Quacksalberei. Ein Indiz sind etwa Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantien. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet unter anderem die Werbung mit Krankengeschichten oder wissenschaftlichen Studien. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die aber oft schlicht erfunden sind. Auch wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, ist Skepsis angeraten. Frei nach dem Motto „Was teuer ist, muss gut sein“ müssen Patienten für Schwindelprodukte oft viel bezahlen, die Krankenkasse erstattet die Präparate aber nicht. Vorsicht ist auch angebracht, wenn etwas besser als die Schulmedizin sein soll. Das könnte Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder -setzen.
ABDA