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Nahrungsergänzung: So erkennen Sie falsche Versprechen

22.11.2016

Werbeversprechen für Nahrungsergänzungsmittel halten häufig nicht das, was Verbraucher davon erwarten. „Die Werbung verspricht viel, zum Beispiel Abnehmen ohne Diät und Bewegung oder die Heilung von schwerwiegenden Krankheiten ohne Nebenwirkungen. Aber wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist das oft schlicht erfunden“, warnt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. „Apotheker informieren ihre Patienten kompetent und unabhängig darüber, woran Schwindelprodukte erkennbar sind und welche Präparate wirklich helfen.“

Viele Firmen locken mit dreisten Werbeversprechen.
Eine Pille für straffere Haut, glänzendere Haare und gesunde Knochen? Viele Werbeversprechen sind nicht besonders glaubwürdig.
© pat_hastings - Fotolia.com

Nahrungsergänzungsmittel werden nicht nur über Apotheken, sondern auch in Supermärkten oder im Internet verkauft. Obwohl sie in Form von Tabletten oder Dragees angeboten werden, sind sie keine Medikamente und nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen oder zu verhüten. Anders als Arzneimittel, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen, unterliegen sie nur einer Registrierungspflicht. Medikamente, die nur in der Apotheke erhältlich sind, können Patienten an der Zulassungsnummer, kurz ‚Zul.-Nr.‘ erkennen, die auf jeder der Packung aufgedruckt ist. Die in Anzeigen oft genannte PZN (Pharmazentralnummer) ist hingegen nur eine Bestellnummer, die ohne Prüfung vergeben wird.

Die Bundesapothekerkammer warnt vor verschiedenen Anzeichen für Quacksalberei. Ein Indiz sind etwa Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantien. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet unter anderem die Werbung mit Krankengeschichten oder wissenschaftlichen Studien. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die aber oft schlicht erfunden sind. Auch wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, ist Skepsis angeraten. Frei nach dem Motto „Was teuer ist, muss gut sein“ müssen Patienten für Schwindelprodukte oft viel bezahlen, die Krankenkasse erstattet die Präparate aber nicht. Vorsicht ist auch angebracht, wenn etwas besser als die Schulmedizin sein soll. Das könnte Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder -setzen.

ABDA

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