Corona: Krankschreibungen per Telefon weiter möglich
21.04.2020
Die Sonderregelung, die der G-BA aufgrund der Coronavirus-Epidemie ins Leben gerufen hatte, war bis zum 19. April 2020 befristet und am Freitag nicht verlängert worden. Dies hatte zu zahlreicher Kritik geführt: Angesichts der weiterhin akut bestehenden Ansteckungsgefahr mit Covid-19 sei es viel zu früh, diese Regelung wieder zu kippen, so der Tenor aus Politik und Wissenschaft.
Der G-BA ruderte schnell zurück und hat heute eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai beschlossen. Sie gilt rückwirkend ab dem 20. April. Allerdings soll die entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch für den Zeitraum von einer Woche gelten und nicht wie bislang für 14 Tage. Bei fortdauernder Erkrankung kann diese einmal verlängert werden. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist am 4. Mai will der G-BA erneut über eine weitere Verlängerung der Sonderregelung entscheiden.
NK