Wie kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

Apotheker Fabian Henkel | 03.02.2021

Unter gewissen Umständen können sich Patienten von der Zuzahlung zu Medikamenten und anderen medizinischen Hilfsmitteln befreien lassen.
Unter gewissen Voraussetzungen können sich gesetzlich versicherte Patienten von der Zuzahlung befreien lassen. image.originalResource.properties.copyright

Diese kann man bei seiner Krankenkasse fürs restliche Kalenderjahr beantragen, wenn die Belastungsgrenze erreicht wird. Bei Erwachsenen liegt sie bei zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken sogar nur bei einem Prozent.

Von der Zuzahlung kann man sich auch im Voraus befreien lassen. Dazu zahlt man der Krankenkasse den Betrag in Höhe der Belastungsgrenze. Der Vorteil: Man muss keine Quittungen sammeln. Wo die individuelle Belastungsgrenze liegt, muss berechnet werden.

Dazu lässt sich der Zuzahlungsrechner auf www.aponet.de nutzen.