Unter gewissen Umständen können sich Patienten von der Zuzahlung zu Medikamenten und anderen medizinischen Hilfsmitteln befreien lassen.
Lösen gesetzlich Versicherte in der Apotheke ein Rezept ein, müssen sie meist zuzahlen. Neben Arzneimitteln erfordern auch Hilfsmittel, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte und viele weitere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen Zuzahlungen. Allerdings schützt der Gesetzgeber Patienten mit geringem Einkommen und Menschen mit chronischen Krankheiten vor übermäßigen finanziellen Belastungen, indem er die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung anbietet.
Diese kann man bei seiner Krankenkasse fürs restliche Kalenderjahr beantragen, wenn die Belastungsgrenze erreicht wird. Bei Erwachsenen liegt sie bei zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken sogar nur bei einem Prozent.
Von der Zuzahlung kann man sich auch im Voraus befreien lassen. Dazu zahlt man der Krankenkasse den Betrag in Höhe der Belastungsgrenze. Der Vorteil: Man muss keine Quittungen sammeln. Wo die individuelle Belastungsgrenze liegt, muss berechnet werden.
Dazu lässt sich der Zuzahlungsrechner auf www.aponet.de nutzen.
Alle zwei Wochen neu: die aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel.
Medikamenten-Name oder Wirkstoff eingeben für mehr Informationen.
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