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Pflegehilfsmittel: Anspruch nutzen

Apotheker Fabian Henkel  |  06.12.2021

Was viele nicht wissen: Gesetzlich Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aus der Apotheke. Dabei übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung in einem bestimmten Umfang die Kosten für Hilfsmittel, welche die häusliche Pflege erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder diesem eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Junger Apotheker, bearbeitet Papierkram.
Die Apotheke unterstützt bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln bei der Krankenkasse.
© Getty Images/iStockphoto

Zu den Pflegehilfsmitteln, die Sie in der Apotheke bekommen können, gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Hand- oder Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Das Budget beträgt 40 Euro im Monat, wegen der Corona-Pandemie derzeit sogar 60 Euro im Monat. Alles, was darüber hinausgeht, zahlt man selbst. Um dieses attraktive Angebot nutzen zu können, müssen Sie beziehungsweise Ihre pflegenden Angehörigen die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bei der Pflegekasse einmalig beantragen. Die Antragstellung kann Ihre Apotheke übernehmen. Sie rechnet auch die Kosten mit der Pflegekasse monatlich ab, wozu dann regelmäßig Ihre Unterschrift benötigt wird.

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