Was viele nicht wissen: Gesetzlich Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aus der Apotheke. Dabei übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung in einem bestimmten Umfang die Kosten für Hilfsmittel, welche die häusliche Pflege erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder diesem eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
Zu den Pflegehilfsmitteln, die Sie in der Apotheke bekommen können, gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Hand- oder Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Das Budget beträgt 40 Euro im Monat, wegen der Corona-Pandemie derzeit sogar 60 Euro im Monat. Alles, was darüber hinausgeht, zahlt man selbst. Um dieses attraktive Angebot nutzen zu können, müssen Sie beziehungsweise Ihre pflegenden Angehörigen die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bei der Pflegekasse einmalig beantragen. Die Antragstellung kann Ihre Apotheke übernehmen. Sie rechnet auch die Kosten mit der Pflegekasse monatlich ab, wozu dann regelmäßig Ihre Unterschrift benötigt wird.
Alle zwei Wochen neu: die aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel.
Medikamenten-Name oder Wirkstoff eingeben für mehr Informationen.
Vieles im Körper folgt einem 24-Stunden-Rhythmus, Schlafen und Wachen etwa. Was es mit der…
Alle 14 Tage neu in Ihrer Apotheke: Das Apotheken Magazin ist eine kostenlose Zeitschrift für Apothekenkunden, die fundiert und leicht verständlich alle Fragen rund um die Gesundheit beantwortet.
aus Apotheke, Forschung und Gesundheitspolitik.
Sie suchen eine Apotheke mit Telepharmazieangebot?
In diesem Lexikon finden Sie umfassende Beschreibungen von etwa 400 Krankheitsbildern