Rechtzeitig an die Krankenkasse wenden. Dieser Ratschlag gilt für alle gesetzlich Versicherten, die sich im kommenden Jahr von Zuzahlungen für Arzneimittel befreien möchten.
Bestehende Zuzahlungsbefreiungen laufen mit Ende des Kalenderjahres 2011 aus. Darauf macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufmerksam. Sie empfiehlt, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse über Zuzahlungsbefreiungen für 2012 zu erkundigen. Nur wer einen Befreiungsbescheid oder einen entsprechenden Vermerk auf dem Rezept besitzt, darf in der Apotheke sein Geld für vom Arzt verordnete Arzneimittel im Portemonnaie lassen.
Generell gilt: Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Verkaufspreises zuzahlen. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen. Kostet das Medikament bis zu fünf Euro, geht die Rechnung komplett zulasten des Patienten. Nach oben gibt es einen maximalen Betrag von zehn Euro. Und: Die Zuzahlungen liegen nie über den tatsächlichen Kosten des Präparates.
Grundsätzlich gibt es vier Gründe, warum gesetzliche Zuzahlungen entfallen können:
Das Gehirn und das Denken sind eine tolle Sache, aber "Denken bedeutet auch Einschränkung" sagt Willigis Jäger. Nicht-Denken beschert Freiheit. Wobei er Wert darauf legt, dass man nicht in einem Elfenbeinturm bleiben darf, sondern immer auf den Marktplatz des Geschehens zurück muss. Aber vielleicht mit neuen Einsichten. Denn was man hier in jedem Fall lernt, ist, wieder Herr im eigenen Kopf zu sein, seine Gedanken zu lenken, von gestern oder morgen auf das heute.
Übrigens: Der Gesetzgeber hat in Deutschland die Apotheken verpflichtet, die Zuzahlungen einzusammeln. Diese verdienen daran aber keinen Cent. Die Apotheken leiten die Zuzahlungen vollständig an die Krankenkassen weiter.
Peter Erik Felzer
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