Befreiung von Zuzahlungen läuft aus

Rechtzeitig an die Krankenkasse wenden. Dieser Ratschlag gilt für alle gesetzlich Versicherten, die sich im kommenden Jahr von Zuzahlungen für Arzneimittel befreien möchten.

Apothekenszene
Die Apotheken müssen laut Gesetzgeber die Zuzahlungen kassieren. Sie verdienen daran aber keinen Cent.
© ABDA

Bestehende Zuzahlungsbefreiungen laufen mit Ende des Kalenderjahres 2011 aus. Darauf macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufmerksam. Sie empfiehlt, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse über Zuzahlungsbefreiungen für 2012 zu erkundigen. Nur wer einen Befreiungsbescheid oder einen entsprechenden Vermerk auf dem Rezept besitzt, darf in der Apotheke sein Geld für vom Arzt verordnete Arzneimittel im Portemonnaie lassen.

Menschen über 50 am häufigsten vertreten

Generell gilt: Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Verkaufspreises zuzahlen. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen. Kostet das Medikament bis zu fünf Euro, geht die Rechnung komplett zulasten des Patienten. Nach oben gibt es einen maximalen Betrag von zehn Euro. Und: Die Zuzahlungen liegen nie über den tatsächlichen Kosten des Präparates.

Grundsätzlich gibt es vier Gründe, warum gesetzliche Zuzahlungen entfallen können:

Das Gehirn und das Denken sind eine tolle Sache, aber "Denken bedeutet auch Einschränkung" sagt Willigis Jäger. Nicht-Denken beschert Freiheit. Wobei er Wert darauf legt, dass man nicht in einem Elfenbeinturm bleiben darf, sondern immer auf den Marktplatz des Geschehens zurück muss. Aber vielleicht mit neuen Einsichten. Denn was man hier in jedem Fall lernt, ist, wieder Herr im eigenen Kopf zu sein, seine Gedanken zu lenken, von gestern oder morgen auf das heute.

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres hat der Gesetzgeber immer befreit.
  • Es existiert eine Belastungsgrenze. Diese beträgt zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Bei chronisch Kranken liegt sie sogar nur bei einem Prozent. Allerdings benötigen Versicherte hierfür die bereits erwähnte Bescheinigung ihrer Krankenkasse.
  • Liegt der Preis eines Arzneimittels um 30 Prozent unter einem bestimmten Limit – Experten reden vom sogenannten Festbetrag – ist die Aufnahme in die Zuzahlungsbefreiungsliste von Medikamenten möglich.
  • Jede Kasse kann nach Abschluss eines Rabattvertrages ihre Versicherten zur Hälfte oder komplett von der Zuzahlung zu den betroffenen Präparaten befreien. Da die gesetzlichen Krankenkassen immer wieder neue Rabattverträge mit der Pharmaindustrie abschließen, kann sich hierbei die Zuzahlungshöhe ändern.

Übrigens: Der Gesetzgeber hat in Deutschland die Apotheken verpflichtet, die Zuzahlungen einzusammeln. Diese verdienen daran aber keinen Cent. Die Apotheken leiten die Zuzahlungen vollständig an die Krankenkassen weiter.

Peter Erik Felzer

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