Wer ein verschreibungspflichtiges Medikament benötigt, muss häufig eine Zuzahlung leisten. Für viele besonders preisgünstige Arzneimittel entfällt sie jedoch. Welche Medikamente aktuell zuzahlungsfrei sind, ändert sich alle 14 Tage. Die aktuelle Übersicht finden Sie auf aponet.de.
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Damit ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit wird, muss es im Vergleich mit gleichwertigen Medikamenten mit demselben Wirkstoff deutlich günstiger sein. Nach dem Gesetz muss sein Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen. Der Festbetrag ist der Höchstbetrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Arzneimittel erstatten. Der Hersteller muss das Präparat außerdem so günstig anbieten, dass auch die Krankenkasse von der Befreiung profitiert.
Die Liste wird alle 14 Tage aktualisiert
Patienten können bereits beim Arzt nachfragen, ob für sie ein zuzahlungsfreies Präparat infrage kommt. Die Art und die Zahl der zuzahlungsfreien Medikamente kann sich jedoch alle zwei Wochen ändern, weil Hersteller bisweilen ihre Preise anpassen.
Spätestens in der Apotheke wird geprüft, ob ein Medikament zuzahlungsfrei ist. Apotheker können häufig eine entsprechende Alternative auswählen. Allerdings hängt es maßgeblich von den Rabattverträgen der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung ab, ob ein Patient ein solches zuzahlungsfreies Präparat auf sein Rezept erhalten kann.
Zuzahlungsbefreiung durch Rabattverträge der Krankenkassen
Im Gegensatz dazu gibt es eine zweite Form der Zuzahlungsbefreiung, die nur für Versicherte einzelner gesetzlicher Krankenkassen gilt.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ermöglicht Krankenkassen seit 2007, nach Abschluss von Rabattverträgen ihre Versicherten bei bestimmten Arzneimitteln teilweise oder vollständig von der Zuzahlung zu befreien. Je nach Krankenkasse kann deshalb für dasselbe Medikament die volle, die halbe oder gar keine Zuzahlung anfallen.
Zuzahlung und Aufzahlung: Das ist der Unterschied
Von der gesetzlichen Zuzahlung zu unterscheiden sind die sogenannten Aufzahlungen oder Mehrkosten. Liegt der Preis eines Medikaments über dem Festbetrag, müssen Patienten zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Verkaufspreis bezahlen. Auch hier kann die Apotheke helfen und prüfen, ob ein vergleichbares Arzneimittel ohne Aufzahlung verfügbar ist.
Ab 2027 höhere Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Das im Juli 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, die Zuzahlungen an die Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Dadurch erfolgt ab 2027 eine Erhöhung der Zuzahlungen um 50 Prozent. Statt den bisher geltenden 5-10 Euro werden dann 7,50-15 Euro Zuzahlung fällig.
Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die Krankenkassen einzuziehen und an diese weiterzuleiten.
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