Gesundheitsreform der Bundesregierung: Ziel ist stabile Kassenbeiträge
Für die schwarz-rote Regierung war es wichtig, ein Reformvorhaben umzusetzen, unter diesem Druck stand auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Die Bundesregierung zeigt mit dem heutigen Beschluss, dass sie notwendige Reformen schnell auf den Weg bringen kann. Nach Jahren der Beitragserhöhungen der Krankenkassen schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung.“
Die Ministerin ist überzeugt, dass dieses „umfassende und ausgewogene Paket“ das prognostizierte Defizit der Krankenkassen im kommenden Jahr und darüber hinaus decken kann.
Überblick GKV-Reform: Das ändert sich für Versicherte konkret
Hier ein Überblick über die zentralen Regelungen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die die Gruppe der Versicherten betreffen:
Höhere Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Erhöhung Zuzahlungsbeträge/-grenzen um 50 Prozent: Um die Zuzahlungen an die Preis- und Lohnentwicklung anzupassen, wird eine Erhöhung der Zuzahlungen um 50 Prozent erfolgen und anschließend mit der Grundlohnrate dynamisiert. Also statt 5-10 Euro könnten dann im ersten Schritt 7,50-15 Euro Zuzahlung fällig werden.
Zuzahlungsbefreiung und Härtefallregelungen bleiben bestehen
Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen bleiben unverändert erhalten:
• Bei chronisch kranken Menschen liegt die jährliche Belastungsgrenze bei 1 Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens, bei allen anderen Personen bei 2 Prozent.
• Beim Zahnersatz werden auch weiterhin bei Versicherten mit geringem Einkommen die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung vollständig durch die GKV übernommen (100 Prozent Zuschuss in Härtefällen).
Familienversicherung: Wer weiterhin beitragsfrei bleibt
Beitragsfreie Familienversicherung bleibt im Kern erhalten. Weiterhin beitragsfrei versichert bleiben:
• Kinder & Eltern mit Kindern unter 7 Jahren
• Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten
• pflegende Angehörige & Partner über der Regelaltersgrenze (Rentner)
• Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung
Für alle anderen mitversicherten Partner wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners.
Beitragsbemessungsgrenze steigt leicht an
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro/Monat.
Krankschreibung neu geregelt: Einführung von Teil-AU
Krankschreibungen: Einführung Teil-AU und Teilkrankengeld
Vorgesehen werden drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit: 25, 50, 75 Prozent bezogen auf Restleistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt Einzelheiten zu Anforderungen an die Feststellung einer Teilarbeitsfähigkeit fest.
Zahnersatz: Geringere Zuschüsse der Krankenkassen
Festzuschüsse beim Zahnersatz: Die Zuschüsse der Krankenkassen werden um 10 Prozent reduziert und liegen damit wieder auf dem gleichen Niveau wie vor dem Jahr 2020.
Weitere Änderungen betreffen Ärzte, Kassen und Apotheken
Viele weitere Regelungen des Gesetzentwurfs betreffen die Krankenkassen selbst sowie Ärzte und Apotheken.