Wie Medikamente die Fahrtauglichkeit verändern
17.04.2013
Falls jemand unter Medikamenteneinfluss einen Unfall verursacht, muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Anders als bei Alkohol gibt es bei Medikamenten jedoch keine Grenzwerte: Jeder Kraftfahrer ist selbst dafür verantwortlich, seine Fahrtauglichkeit zu beurteilen. Wer Medikamente braucht und beruflich oder privat am Straßenverkehr teilnimmt, kann sich in der Apotheke informieren, ob seine Fahrtauglichkeit möglicherweise beeinträchtigt ist - natürlich nicht nur am Tag der Apotheke. Was viele nicht wissen: Neben verschreibungspflichtigen Medikamenten können auch rezeptfreie Arzneimittel die Verkehrssicherheit gefährden, beispielsweise Arzneimittel gegen Heuschnupfen oder Husten, die müde machen können.
Getragen wird die Kampagne von der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und dem <link http: www.adac.de>ADAC. Der ADAC ist mit derzeit mehr als 18 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub in Europa. "Mit dem ADAC haben wir einen starken Partner für unsere Kampagne gewinnen können“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
ABDA/RF