Gesunde Zähne trotz Handicap und Pflegebedarf

14.09.2018

Viele Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung oder sind pflegebedürftig. Darunter leidet die Mundgesundheit, wie die Bundesärztekammer berichtet. Neue präventive Maßnahmen beim Zahnarzt, auf die diese Menschen seit dem 1. Juli 2018 einen Anspruch haben, sollen dem entgegenwirken.
Bei pflegebedürftigen Menschen ist selbstständige Zahnpflege oft nicht mehr möglich. Betroffene sind dann auf Hilfe von Angehörigen und Pflegepersonal angewiesen. image.originalResource.properties.copyright

„Es ist viel zu häufig zu beobachten, dass ein Pflegegrad oder ein körperliches Handicap in Deutschland gleichbedeutend mit einer schlechten Mundgesundheit sind“, erklärt Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Vor allem das Risiko für Karies, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen sei bei Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen deutlich erhöht. Das wirke sich auch negativ auf die Gesamtgesundheit aus. Zudem schränken Schmerzen, Mundtrockenheit oder nicht mehr alles essen zu können die Lebensqualität deutlich ein.

Der Tag der Zahngesundheit am 25. September 2018 richtet den Fokus darauf, wie die Mundgesundheit speziell bei Menschen mit einem Pflegegrad oder einer Behinderung verbessert werden kann. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten neue präventive Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, auf die diese Menschen seit dem 1. Juli 2018 einen Anspruch haben. Folgende Leistungen sollen die Mundgesundheit bei Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf stärken:

  • die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, wobei der Pflegezustand der Zäne, des Zahnfleisches, der Mundschleimhäute und des Zahnersatzes beurteilt wird,
  • die Erstellung eines Mundgesundheitsplans, der Auskunft über die individuelle Mund- und Prothesenpflege gibt,
  • die Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und über Maßnahmen, wie die Mundgesundheit erhalten werden kann,
  • das Entfernen harter Zahnbeläge.

Diese Zahnvorsorge-Leistungen können die Betroffenen zweimal jährlich in Anspruch nehmen. Zahnärzte können die neuen Versorgungsmaßnahmen in der Praxis, in häuslicher Umgebung und in Pflege- bzw. Behinderteneinrichtungen durchführen.

BZÄK/NK