Kassen möchten Patienten vor fragwürdigen ärztlichen Angeboten schützen

22.09.2011

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) setzt sich dafür ein, die Rechte von Patienten in der Arztpraxis zu stärken. Dabei helfen soll das sogenannte Patientenrechtegesetz, das die schwarz-gelbe Koalition plant. Unter anderem sollen die "Individuellen Gesundheitsleistungen" (IGeL) transparenter gemacht werden. Diese ärztlichen Leistungen muss der Patient selbst bezahlen.
Ärzte bieten ihren Patienten vielfach Leistungen an, deren Kosten die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernehmen. image.originalResource.properties.copyright

Ein zentrales Anliegen des GKV-Spitzenverbands ist es, die Rechte des Patienten gegenüber den wirtschaftlichen Interessen einzelner Ärzte zu stärken. "Bei den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen geht es vorrangig um Umsatz und Gewinn der Ärzte und nicht um medizinische Hilfe für Kranke", kritisierte Gernot Kiefer, Vorstand im GKV-Spitzenverband, in der Berliner Zeitung. Er fordert im Gespräch mit der Berliner Zeitung klare Widerspruchsfristen für die kranken Menschen, denen in der Arztpraxis eine Leistung angeboten wurde, die sie aus der eigenen Tasche bezahlen müssen: "Es kann nicht sein, dass es bei jedem Haustürgeschäft mit Staubsaugern eine Widerspruchsfrist gibt, aber bei medizinischen Behandlungen nicht", sagte Kiefer.

Rückendeckung erhält Kiefer von einer jüngst veröffentlichten <link http: www.dimdi.de static de hta aktuelles news_0317.html>systematischen Bewertung der IGeL durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). In dieser Arbeit konnte für die beiden häufigsten IGeL, das Screening auf Grünen Star und das vaginale Ultraschall-Screening auf Eierstock-/Gebärmutterkrebs kein Nutzen für Patienten nachgewiesen werden.

Der Umsatz der Ärzte mit den sogenannten Igel-Angeboten ist laut Zahlen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK seit 2005 um rund 50 Prozent auf ca. 1,5 Milliarden Euro jährlich gestiegen.

RF