Ferienzeit: Reiseapotheke individuell zusammenstellen

29.06.2015

Wer auf Reisen krank wird, steht oft vor einem Dilemma. Die Sprachkenntnisse reichen selten aus, um dem Apotheker im Urlaubsort seine Beschwerden zu erläutern. Die Landesapothekerkammer Hessen rät Patienten, sich gut auf eine Auslandsreise vorzubereiten, damit sie kleinere Probleme schnell selbst in den Griff bekommen.
Ausgerechnet im Urlaub, wenn der Körper zur Ruhe kommt und der Stress nachlässt, werden viele krank. Dann ist eine gut sortierte Reiseapotheke Gold wert. image.originalResource.properties.copyright

Urlauber können sich gemeinsam mit einem Apotheker eine speziell auf sie zugeschnittene Reiseapotheke zusammenstellen. So haben sie alles Notwendige dabei, ohne das Gepäck mit zu vielen Medikamenten zu belasten. Auch über eventuell nötige Reiseimpfungen für das jeweilige Urlaubsland berät der Apotheker gerne. Standard in jeder Reiseapotheke sind Mittel gegen Übelkeit, Durchfall oder Erkältungen sowie Verbandsmaterial, aber je nach Urlaubsland braucht man weitere Mittel. Geht die Reise in die Tropen, darf ein Insektenschutz nicht fehlen. Ist die medizinische Versorgung vor Ort schlecht, gehören vorsichtshalber auch Einweghandschuhe, Spritzen und Kanülen in die Reiseapotheke. Strandurlauber und Bergsteiger brauchen immer ausreichend Sonnenschutzmittel. Wer empfindliche Haut hat, greift am besten zu emulgatorfreien Zubereitungen wie Gels und Ölen. Fehlt doch einmal etwas, können sich Reisende innerhalb Europas sicher sein, in jedem Land Arzneimittel zu finden, die den deutschen ähnlich sind.

Umfangreicher ist die Vorbereitung für Patienten, die auf eine regelmäßige Arzneimitteleinnahme angewiesen sind. „Nicht alle Medikamente dürfen über die deutsche Grenze hinaus in ein anderes Land gebracht werden“, betont Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. „Das gilt insbesondere für Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wie starke Schmerzmittel und einige Husten- und Schlafmittel. Wir empfehlen den Patienten, die derartige Medikamente brauchen, das Vorgehen mit ihrem Apotheker zu besprechen“, rät Funke. Immer gilt: Nur der Verwender darf die Arzneimittel mitnehmen. Ein Transport durch andere ist nicht erlaubt. Das gilt auch für Familienangehörige.

LAK Hessen