Eine Studie aus England zeigt einen deutlichen Anstieg von E-Scooter-Unfällen bei Kindern und Jugendlichen. Besonders häufig waren Verletzungen an Armen, Beinen und Kopf – nur knapp 2 Prozent der verletzten Fahrer trugen einen Helm. Die wichtigsten Ergebnisse und was für E-Scooter in Deutschland gilt.

Immer mehr Kinder und Jugendliche verletzen sich in England bei Unfällen mit elektrischen Tretrollern. Das zeigt eine aktuelle Studie aus Großbritannien, in der Forschende Daten von drei spezialisierte Kinder-Traumazentren in Liverpool, Manchester und Sheffield ausgewertet hatten. Zwischen 2019 bis 2024 waren dort insgesamt 477 verletzte Kinder und Jugendliche wegen E-Scooter-Unfällen behandelt worden. Die Zahl der Fälle stieg im Untersuchungszeitraum von weniger als zehn auf knapp 150 pro Jahr.
Das Durchschnittsalter der verletzten Kinder lag bei 12 Jahren, etwa die Hälfte war zwischen 10 und 13 Jahre alt. Rund zwei Drittel der Verletzten waren Jungen. In 95 Prozent der Fälle handelte es sich um die Fahrer selbst. Etwa 80 Prozent der Unfälle ereigneten sich mit privat genutzten E-Scootern.
Ein Blick auf die Unfallursachen und -folgen zeigte:
Besonders häufig dokumentierten die Ärzte:
Weniger als 2 Prozent der verletzten Fahrer trugen laut den Krankenakten einen Helm. Etwa jede zehnte Kopfverletzung war so schwer, dass bildgebende Untersuchungen, eine stationäre Aufnahme und teilweise auch eine Operation erforderlich waren.
Die Forschenden sprechen sich für eine bessere Aufklärung über die Risiken von E-Scootern sowie für gesetzliche Maßnahmen wie Helmpflichten oder technische Geschwindigkeitsbegrenzungen aus. Zudem könnten Schulen, Kommunen und Verkehrssicherheitskampagnen dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken.
Die Studie wurde an drei Kinder-Traumazentren in England durchgeführt und bildet daher nicht zwangsläufig die Situation im gesamten Vereinigten Königreich oder in anderen Ländern ab.
Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich deutlich von Deutschland. In England sind private E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht erlaubt; legal genutzt werden dürfen dort vor allem Leih-E-Scooter im Rahmen staatlicher Pilotprojekte, die erst ab 16 Jahren gefahren werden dürfen.
In Deutschland dürfen sowohl private als auch Leih-E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, sofern die Fahrzeuge die Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen und versichert sind.
Das gesetzliche Mindestalter beträgt 14 Jahre. Viele Verleihanbieter setzen allerdings in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 18 Jahren fest.
Auch in Deutschland besteht derzeit keine Helmpflicht für E-Scooter. Angesichts des hohen Anteils an Kopfverletzungen empfehlen Fachleute jedoch dringend, einen geeigneten Fahrradhelm zu tragen. Ebenfalls wichtig: Für E-Scooter gelten in Deutschland dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
Quelle: DOI 10.1136/emermed-2026-215992
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