Hunde gelten als gut für die psychische Gesundheit – ihrer Bezugspersonen. Hundebisse und andere hundeverursachte Verletzungen allerdings ziehen häufiger wohl längere Konsequenzen für die Gesundheit nach sich. Ein Forschungsteam aus England und Wales hat dafür Daten aus Zivilklagen mit Personenschäden analysiert.
Das Forschungsteam stellte fest:
Zwischen Januar 2017 und März 2025 verzeichneten die Daten 816 Unfälle mit Hundebezug. Die meisten Verletzten kannten den Hund nicht (80 Prozent). Neun von zehn der Unfälle waren Hundebisse.
Psychische Folgen der Hunde-Begegnungen
Neun von zehn Menschen mit Hundebiss und drei Viertel derer, die ein Hund auf andere Weise verletzt hatte, berichteten von psychischen Folgen. Dabei bekam jeder Siebte eine Diagnose einer psychischen Krankheit als Folge des Unfalls. Bei 6,5 Prozent handelte es sich dabei um eine Angsterkrankung (Phobie) und bei 4 Prozent um eine Posttraumatische Belastungsstörung. Vermeidungsverhalten, Schlafstörungen und Ängste kamen ebenso vor.
Kopfverletzungen und Knochenbrüche
Auch der körperliche Schaden war beträchtlich, der Großteil führte zu einem Krankenhausbesuch: Jeder siebte Biss führte zu einer Kopfverletzung und bei 78 Prozent der anderen, hundeverursachten Verletzungen trugen die Betroffenen Knochenbrüche davon.
Maximal fünf Jahre Arbeitsausfall nach Verletzung durch Hund
Mehr als die Hälfte der Verletzten, kamen nicht zur Arbeit, maximal bis zu fünf Jahre. Jeder zweite Gebissene und mehr als 40 Prozent der auf andere Weise Verletzten berichteten von Einkommensausfall in der Folge. Übrigens: Mehr als ein Viertel der Bisse (28 Prozent, 209 Bisse) betrafen Personen, die für Lieferdienste arbeiteten.
Daten aus Zivilklagen analysiert
Zur Datenquelle betont das Team in einer Mitteilung zur Veröffentlichung: Wegen des Schadensersatzanspruchs würden nur die Klagen verfolgt, bei denen ausreichend Vermögenswerte vorhanden seien, um Schäden und Rechtskosten zu decken. Allerdings beinhalteten diese Daten mehr als Krankenhausdaten, zum Beispiel auch ob der Hund angeleint war, Ort des Unfalls sowie Arbeits- und Einkommensausfall.
Quelle: DOI 10.1136/ip-2025-045863