In Deutschland sichern Apotheken vor Ort täglich die Versorgung von Millionen Menschen mit Arzneimitteln. Nun ruft die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich an einer Online-Petition gegen das Apothekensterben zu beteiligen. Unter dem Titel „Apothekensterben stoppen – Koalitionsvertrag jetzt umsetzen!“ wurde auf der Plattform OPEN PETITION eine bundesweite Abstimmung gestartet.
Zusage im Koalitionsvertrag: 9,50 Euro pro verschreibungspflichtiger Medikamentenpackung
Im Koalitionsvertrag steht: Das Apothekenhonorar auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel hochgesetzt werden. Derzeit liegt es bei 8,35 Euro – festgelegt im Jahr 2013. Seitdem seien die Betriebskosten um 65 Prozent gestiegen. Nach Angaben der ABDA mussten seit 2013 fast 20 Prozent der Apotheken schließen.
Petition für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung
Mit der Initiative möchte die ABDA nach eigenen Angaben die Politik zum Handeln bewegen. „Wir wollen Patientinnen und Patienten eine Stimme geben, um die Bundesregierung aufzufordern, das Apothekensterben zu beenden und die Arzneimittelversorgung für die Herausforderungen der Zukunft zu sichern“, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis. Ziel sei es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken und wirtschaftlich abzusichern.
So funktioniert die Teilnahme an der Petition
„Die Unterstützung der Petition geht schnell und unkompliziert: Einfach den QR-Code scannen, Name und E-Mail-Adresse eintragen – und fertig!“, so Preis. Die Online-Petition ist unter folgendem Link erreichbar: www.openpetition.de/!fgpmn
„Uns gibt’s nicht zum Nulltarif!“
Die Petition ist Teil der Kampagne „Uns gibt’s nicht zum Nulltarif!“, mit der die ABDA auf die aktuelle Apothekenreform reagiert. ABDA-Präsident Thomas Preis betont zum Start der Online-Petition: „Die Menschen in Deutschland haben das Recht auf eine kompetente und schnelle Arzneimittelversorgung durch eine Apotheke in der Nähe. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Apothekenhonorar unverzüglich zu erhöhen und für die Zukunft eine jährliche Anpassung festzulegen – so, wie es seit fast einem Jahr im Koalitionsvertrag steht.“