Impfpass vor dem Urlaub überprüfen

02.08.2016

Ob Ferien auf dem Bauernhof, Badeurlaub am Mittelmeer oder Fernreise ans andere Ende der Welt – wer in den Sommerferien verreist, lässt vorher am besten seinen Impfausweis überprüfen. Wer als Rucksacktourist durch Asien reist, braucht andere Impfungen als eine Familie mit kleinen Kindern beim Hotelurlaub am Meer. Reisende können sich daher in der Apotheke beraten lassen.
Ob alle benötigten Impfungen für die Reise vollständig und noch wirksam sind, wissen Arzt oder Apotheker. image.originalResource.properties.copyright

„Wer im Urlaub einen möglichst guten Infektionsschutz möchte, sollte auch seinen allgemeinen Impfstatus – also die Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie sowie Masern, Mumps oder Keuchhusten überprüfen lassen“, rät Dr. Volker Schmitt, Pressesprecher der Apotheker in Bayern. Ein Blick in den Impfpass zeigt, ob die Auffrischungsimpfungen noch wirksam sind, also noch nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Schmitt verdeutlicht zudem, dass spezielle Impfungen nicht nur bei Fernreisen sinnvoll sind: Weite Teile Bayerns zählen zu den Risikogebieten für die von Zecken übertragene <link>Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). „Eine Therapie, die direkt am Erreger ansetzt und ihn unschädlich macht, ist bei der FSME-Infektion noch nicht möglich. Deshalb ist eine Impfung im Moment die einzige sichere Möglichkeit, sich vor einer Infektion zu schützen. Wer also in den Risikogebieten Bayerns seinen Urlaub plant, sollte zur Zecken-Schutzimpfung gehen.“

In manchen Ländern sind Impfungen bei der Einreise von den Gesundheitsbehörden auch verbindlich vorgeschrieben und Bedingung für die Ausstellung eines Visums, zum Beispiel gegenGelbfieber und Meningokokken in einigen afrikanischen Staaten. „In diesem Fall bleibt dem Reisenden nichts anderes übrig, als sich diese Pflichtimpfungen verabreichen zu lassen“, sagt Schmitt. Gibt es keine Vorschriften, empfiehlt der Arzt oder Apotheker die Impfung zum optimalen Schutz des Reisenden. „Wir halten uns dabei vor allem an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO“, erklärt Schmitt. Impfschutz bedeutet nicht nur, dass man sich selbst nicht ansteckt. Wer geimpft ist, kann die betreffende Erkrankung nicht einschleppen und schützt so auch andere vor einer Erkrankung.

BLAK/NK