Wer sich gegen Grippe impfen lassen möchte, muss dafür nicht unbedingt in eine Arztpraxis: Viele Apotheken bieten ebenfalls eine Grippeimpfung an.

Seit 2022 gehören Grippeschutzimpfungen in Apotheken bundesweit zur Regelversorgung. Allerdings bietet nicht jede Apotheke diesen Service an.
Welche Apotheke in der Nähe eine Grippeschutzimpfung anbietet, lässt sich über das Verbraucherportal www.apoguide.de herausfinden. Dort kann gezielt nach Apotheken gesucht werden, die eine Grippeimpfung anbieten. Dafür Wohnort oder Postleitzahl eingeben und bei den angebotenen Leistungen die Grippeimpfung auswählen. Anschließend werden entsprechende Apotheken in der Umgebung angezeigt. Auch nach anderen Leistungen wie der Corona-Impfung, Botendiensten oder pharmazeutischen Dienstleistungen kann spezifisch gesucht werden.
Da nicht jede Apotheke Impfungen anbietet und die Organisation unterschiedlich sein kann, empfiehlt es sich, vorab nachzufragen, ob ein Termin erforderlich ist. Es lohnt sich auch, einmal in der Stammapotheke nach einer Impfung zu fragen: Nicht alle Apotheken, die gegen Grippe impfen, sind auf dem Verbraucherportal registriert.
Apothekerinnen und Apotheker dürfen Erwachsene ab 18 Jahren gegen Grippe impfen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Apothekerin oder der Apotheker entsprechend geschult ist. Für die Impfung muss die Apotheke außerdem geeignete Räumlichkeiten und die notwendige Ausstattung zur Verfügung stellen. Ein vorheriger Arztbesuch oder ein Rezept ist für eine reguläre Grippeimpfung in der Apotheke nicht erforderlich. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können die Grippeimpfung dagegen nicht in der Apotheke erhalten.
Vor der Impfung findet ein Aufklärungsgespräch statt. Dabei wird unter anderem geklärt, ob etwas gegen die Impfung spricht oder Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Ein vorheriger Arztbesuch oder ein Rezept ist für eine reguläre Grippeimpfung in der Apotheke nicht erforderlich.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Grippeimpfung insbesondere für Menschen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben oder andere Menschen besonders gefährden könnten.
Dazu gehören unter anderem:
Die Empfehlung bedeutet nicht, dass sich andere Menschen nicht gegen Grippe impfen lassen sollten. Auch für Erwachsene unter 60 Jahren ohne entsprechende Grunderkrankung kann eine Impfung sinnvoll sein. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, sollte dann gegebenenfalls vorher geklärt werden.
Für gesetzlich Versicherte, die nach der Schutzimpfungs-Richtlinie Anspruch auf die Grippeimpfung haben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten auch bei einer Impfung in der Apotheke.
Darüber hinaus übernehmen zahlreiche Krankenkassen die Grippeimpfung freiwillig auch für Versicherte ab 18 Jahren, die nicht zu einer von der STIKO genannten Risikogruppe gehören. Ob das bei der eigenen Krankenkasse der Fall ist, lässt sich dort oder in der Apotheke erfragen.
Für die Abrechnung in der Apotheke sollten gesetzlich Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte mitbringen.
Das hängt von der jeweiligen Apotheke ab. Manche Apotheken bieten feste Impfzeiten oder Termine an, andere ermöglichen Impfungen auch kurzfristig.
Wer Wartezeiten vermeiden möchte, sollte deshalb vorher anrufen oder online prüfen, ob eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Die Grippeimpfung wird jedes Jahr durchgeführt, weil sich die zirkulierenden Influenzaviren verändern und die Impfstoffe entsprechend angepasst werden. Idealerweise erfolgt die Impfung im Herbst, sodass der Impfschutz rechtzeitig vor einer stärkeren Ausbreitung der Influenzaviren aufgebaut ist. Nach der Impfung dauert es ungefähr zwei Wochen, bis sich der Impfschutz vollständig entwickelt hat.
Oktober und November sind also ideale Monate, um sich impfen zu lassen. Wer den empfohlenen Zeitraum verpasst hat, kann die Impfung aber auch später nachholen. Selbst während einer bereits laufenden Grippewelle kann eine Impfung noch sinnvoll sein.
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