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Grippeschutzimpfung in der Apotheke bleibt langfristig gesichert

Elisabeth Kerler  |  10.09.2025 11:57 Uhr

Schon an die Grippeschutzimpfung gedacht? Manche Apotheken bieten sie an. Eine neue Vereinbarung sichert das Angebot für die Zukunft.

Apothekerin berät eine ältere Kundin freudestrahlend.
Eine Grippeschutzimpfung? Aber gerne! Das Impf-Angebot der Apotheken wurde langfristig gestärkt.
© zamrznutitonovi/iStockphoto

Rechtzeitig zum Herbst eine gute Nachricht für alle Impfwilligen:  Das Angebot, sich in Apotheken etwa gegen Grippe  impfen zu lassen, ist langfristig finanziell abgesichert. Ab dem 15. Oktober 2025 gilt eine neue Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband, der die Interessen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen vertritt. Das teilt die ABDA, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, mit. 

Die Vereinbarung legt fest, wie Apotheken die Impfungen abrechnen und honoriert bekommen. Sie gilt für die Grippeimpfung, Corona-Impfungen und zukünftige Schutzimpfungen. Somit ist das Angebot langfristig gestärkt. 

So weit ist das Impf-Angebot in Apotheken bereits ausgebaut

Nur Apothekerinnen und Apotheker, die eine spezielle Schulung absolviert haben, dürfen impfen. Deshalb bietet nicht jede Apotheke alle Impfungen an. Sollten Sie nach einer Apotheke für eine Impfung suchen, können Sie zum Beispiel bei Apoguide gezielt danach suchen.

Eine Schulung zum Impfen haben nach Angaben der ABDA seit 2020 mehr als 14.000 Apothekerinnen und Apotheker absolviert. In der Herbst- und Wintersaison 2024/2025 führten rund 1.400 Apotheken mehr als 120.000 Grippeschutzimpfungen durch. Im Kalenderjahr 2024 beteiligten sich die Apotheken mit knapp 80.000 Impfungen gegen COVID-19. 

Wann bezahlen gesetzliche Krankenkassen eine Impfung?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel nur dann die Kosten für eine Impfung, wenn sie von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen worden ist. Das gilt hinsichtlich der saisonalen Grippeschutzimpfung unter anderem für alle Personen ab 60 Jahren, Menschen, die in Alter- oder Pflegeheimen leben, Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sowie für viele Personen mit chronischen Vorerkrankungen. Die vollständige Liste finden Sie bei der STIKO hier. 

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