Rezeptfrei auf Rezept

28.05.2013

Viele bewährte Arzneimittel sind apotheken-, aber nicht rezeptpflichtig. Und sie können normal nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Doch von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen. Der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein, Thomas Preis, erläutert sie.
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Herr Preis, wann darf der Arzt rezeptfrei in Apotheken erhältliche Arzneimittel zulasten gesetzlicher Krankenkassen verordnen?

Preis: Die Ausnahmekriterien sind im Sozialgesetzbuch V – kurz SGB V – geregelt. Dort heißt es sinngemäß, dass eine Verordnung solcher Arzneimittel in Ausnahmefällen zulässig ist. Allerdings sind dabei noch zwei Aspekte zu berücksichtigen: Es muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen, und der therapeutische Nutzen des Arzneimittels zur Behandlung dieser schwerwiegenden Krankheit muss nachgewiesen sein. Welche Medikamente verordnungsfähig sind, wird in einer Ausnahmeliste des sogenannten Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt. Diese Liste wird bei Bedarf aktualisiert.

Welche Arzneimittel und Anwendungsgebiete sind dabei besonders zu erwähnen?

Preis: Acetylsalicylsäure, ein bewährter Arzneistoff, der für die Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall verordnet werden kann. Auch einzelne Mineralstoffe dürfen verordnet werden: Jodid zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen, Calciumverbindungen mit Vitamin D zur Behandlung der Osteoporose oder Eisen zur Behandlung von Eisenmangel im Blut. Wichtig ist auch, dass intravenös zu gebende Lösungen zur künstlichen Ernährung bei schweren Erkrankungen aufgelistet sind.

Gibt es auch einige pflanzliche Arzneistoffe, die auf der Ausnahmeliste stehen?

Preis: Aktuell sind es drei: 1. Flohsamen – wobei hier die Kostenübernahme der Kassen nur erfolgt, wenn der Arzneistoff zur Behandlung bestimmter Krankheiten angewendet wird. Im Einzelnen sind das die entzündliche Darmerkrankung Morbus Crohn, das Kurzdarmsyndrom oder Durchfälle aufgrund einer HIV-Infektion. 2. Mistel-Präparate, die zur Behandlung bösartiger Tumore dienen. 3. Ginkgoblätter-Extrakt in spezieller Anwendungsform und Dosierungsstärke zur Behandlung von Demenz.

FS