Masern, Polio: Italien beschließt Gesetz zur Impfpflicht für Kinder
22.05.2017
Die Impfpflicht bezieht sich auf folgende Infektionskrankheiten:
- Polio
- Diphtherie
- Tetanus
- Hepatitis B
- Keuchhusten
- Haemophilus influenzae Typ b
- Meningokokken B und C
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Windpocken
Kinder, die nicht geimpft wurden, werden der Regelung zufolge nicht zum Kindergarten bzw. zu Kindertagesstätten zugelassen. Eltern von Schulkindern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, müssen mit Geldstrafen zwischen 500 und 7.500 Euro rechnen. Auch ein zumindest zeitweiser Verlust des Sorgerechts steht laut einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums im Raum.
Von der Impfpflicht sind nur Kinder ausgenommen, die die entsprechende Erkrankung bereits nachweislich durchgemacht haben. Bescheinigt ein Arzt, dass ein Kind, aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden darf, wird die Impfung dadurch ebenfalls zumindest so lange aufgeschoben, bis sie möglich ist.
Das Gesetz tritt ab dem nächsten Schuljahr in Kraft. Laut der Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin dient es dazu, den Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zu erhöhen und die unterschiedlichen Regelungen zu Impfungen in den verschiedenen Regionen Italiens zu vereinheitlichen.
RF