„Mentale Klarheit“, „innere Ruhe“ oder „neuronale Gesundheit“: Mit solchen Versprechen werden im Internet immer wieder lithiumhaltige Produkte beworben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt jedoch vor den Gesundheitsrisiken und weist darauf hin, dass Lithium in Nahrungsergänzungsmitteln in der EU nicht zugelassen ist.

Wer online nach Produkten für Konzentration, Stimmung oder kognitive Leistungsfähigkeit sucht, stößt mitunter auf Nahrungsergänzungsmittel mit Lithium. Doch solche Produkte sind in der Europäischen Union verboten. Hintergrund ist, dass bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels im Körper gesundheitlich schwerwiegende Folgen haben kann.
Nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit darf Lithium in der Europäischen Union nicht als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Das gilt unabhängig davon, in welcher chemischen Form der Stoff zugesetzt wird, etwa als Lithiumcarbonat oder Lithiumorotat.
Das BVL betont: „Lithium kommt natürlicherweise nur in sehr geringen Mengen in Lebensmitteln vor. Seine Funktion im Körper ist nicht abschließend geklärt. Bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels kann gesundheitlich relevante und schwerwiegende Folgen haben.“
Lithium ist zwar als Wirkstoff in bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zugelassen, hat aber eine geringe therapeutische Breite. Das bedeutet: Der Abstand zwischen einer wirksamen und einer schädlichen Dosis ist klein. Mögliche Anzeichen einer Lithiumvergiftung sind laut BVL unter anderem:
starker Durst
häufiges Wasserlassen
Durchfall und Erbrechen
Austrocknung
Zittern
Muskelschwäche
Schwindel und Müdigkeit
Verwirrtheit
Koordinations-, Sprach- und Sehstörungen
Schwere Vergiftungen können laut BVL zu Krampfanfällen, Koma oder sogar zum Tod führen.
Lithium kommt als Spurenelement natürlicherweise in sehr kleinen Mengen in der Umwelt vor und kann dadurch auch in Lebensmitteln wie Getreide, Gemüse oder Hülsenfrüchten enthalten sein. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es jedoch keinen Nachweis, dass Lithium aus der Ernährung für die kognitiven Funktionen entscheidend ist. Ebenso sind laut BVL keine Lithium-Mangelerscheinungen bekannt, die durch die Ernährung behoben werden müssten.
Ein wichtiger Unterschied: Lithiumcarbonat ist in der EU als verschreibungspflichtiges Arzneimittel zugelassen und wird insbesondere zur Behandlung von Depressionen und bipolaren Störungen eingesetzt. Solche Therapien erfordern jedoch regelmäßige Kontrollen des Lithiumspiegels sowie der Nieren- und Schilddrüsenfunktion.
Deshalb rät das BVL ausdrücklich von einer Selbstmedikation ab. Patientinnen und Patienten sollten eine verordnete Lithiumtherapie niemals eigenständig beginnen, verändern oder beenden, sondern dies ausschließlich in Absprache mit ihrem behandelnden Arzt tun.
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