Auch 2024 gab es in Deutschland wieder mehr Lebensmittel ohne messbare Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hin, das einen Bericht für das Jahr 2024 veröffentlicht hat. Demnach ist der Anteil der Proben ohne messbare und in Zahlen erfassbaren Rückständen um 10 Prozent im Vergleich zu 2023 gestiegen. Die Hälfte der untersuchten Proben weise in dieser Form keine Rückstände auf. Insgesamt ließ das BVL 16.423 Lebensmittelproben hinsichtlich von 1.064 Stoffe untersuchen.
Sorte und Herkunft spielen eine wichtige Rolle
Ob Rückstände nachweisbar sind, hängt stark von der Art des Lebensmittels und seiner Herkunft ab. „Die Sorte selbst und die Herkunft des Erzeugnisses sind entscheidende Faktoren“, sagt BVL-Präsidentin Professorin Gaby-Fleur Böl in der Mitteilung. Während etwa bei Mais und Spargel nur selten messbare Rückstände gefunden wurden, waren sie bei Grapefruits oder Kirschen häufiger nachweisbar. Wichtig dabei: Auch bei häufig verzehrten Lebensmitteln wie Tomaten, Kartoffeln oder Äpfeln wurden 2024 kaum oder gar keine Überschreitungen der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte festgestellt.
Unterschiede zwischen Deutschland, EU und Drittländern
Deutliche Unterschiede zeigen sich je nach Herkunft. Nur 1,0 Prozent der Proben aus Deutschland und 1,5 Prozent aus anderen EU-Staaten überschritten die geltenden Höchstgehalte, so das BVL. Bei Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern lag der Anteil höher, bei 6,7 Prozent – allerdings mit positiver Entwicklung. Besonders günstig schnitten Produkte aus ökologischem Anbau ab: 80,1 Prozent enthielten keine quantifizierbaren Rückstände, bei konventioneller Ware waren es 45,9 Prozent.
Was Rückstandshöchstgehalte bedeuten
Rückstände sind nur dann zulässig, wenn sie unterhalb der festgelegten Höchstgehalte liegen und damit als gesundheitlich unbedenklich gelten. Eine Überschreitung bedeutet allerdings nicht automatisch ein Gesundheitsrisiko. Denn Höchstgehalte werden anhand der Menge an Rückständen festgelegt, die bei korrekter Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten sind, informiert das BVL. Es schreibt: „Ein Risiko für die Gesundheit darf dabei nicht gegeben sein. Daher können die Rückstandshöchstgehalte deutlich unterhalb der gesundheitlichen Bedenklichkeit liegen.“