Plätzchen backen, heißen Kakao oder Punsch trinken und die Kerzen am Adventskranz bestaunen: Das gehört in den Wochen vor Weihnachten für die meisten Familien mit Kindern dazu. Doch was ist zu tun, wenn sich das Kind am Herd verbrennt oder mit einem Heißgetränk verbrüht?

Die Haut von Kindern ist dünner als bei Erwachsenen und daher besonders empfindlich. Schon Flüssigkeiten mit Temperaturen ab 40 °C können sie erheblich schädigen. Kritisch wird es bei Temperaturen über 50 °C. Zudem haben Kinder eine im Vergleich zum Gewicht größere Körperoberfläche, weshalb sie im Unglücksfall stark schockgefährdet sind, informiert die Apothekerkammer Niedersachen.
Die oberste Regel bei Brandwunden lautet, Ruhe bewahren. Dann gilt:
Beim weiteren Vorgehen ist entscheidend, wie schwer die Verletzung ist: Brandwunden werden in vier Grade eingeteilt, wobei Verletzungen vierten Grades am gravierendsten sind.
Bei Verbrennungen und Verbrühungen ersten Grades ist die Haut rot, trocken, geschwollen und schmerzt. Die Wunden sind oberflächlich und geschlossen, Brandblasen sind nicht erkennbar.
Bei Kindern sollten Extremitäten (Arme bzw. Hände und Beine bzw. Füße) abwechselnd für etwa 15 Minuten mit circa 20 °C kaltem Wasser gekühlt werden. Andernfalls drohen Kälteschäden und eine Auskühlung. Auch Coolpacks und Eiswürfel sind nicht geeignet. Anschließend können Eltern kühlende, wasserhaltige Gele oder Lotionen auftragen, die Juckreiz und Schmerzen lindern. Die betroffene Stelle kann mit einer sterilen, nicht haftenden Wundauflage verbunden werden, damit Kinder die schmerzhafte Verletzung nicht aus Versehen berühren oder im weiteren Verlauf aufkratzen. Fetthaltigere und pflegende Cremes oder Salben sollten erst später aufgetragen werden. Gegen die Schmerzen helfen rezeptfreie Analgetika wie Paracetamol und Ibuprofen in der für Kinder des jeweiligen Alters und Gewichts geeigneten Dosis.
Verletzungen zweiten Grades führen zu Brandblasen und stärkeren Schmerzen. Die Blasen dürfen nicht geöffnet werden, andernfalls besteht eine hohe Infektionsgefahr. Außerdem schaffen Blasen ein natürliches, optimales Klima für die Wundheilung. Bei Verbrennungen zweiten Grades sollten Eltern mit ihrem Kind zum Arzt gehen. Bis zum Arztbesuch sollte die Wunde entweder mit einem metallbeschichteten Stück Gaze oder einem nicht mit der Wunde verklebenden Schnellverband bedeckt werden. Sind diese nicht zur Hand, können im Notfall auch fusselfreie Tücher locker aufgebracht werden.
Nach dem Arztbesuch schützen Wundpflaster, die ähnlich wie bei Blasenpflastern die betroffene Stelle polstern und wasserabweisend abdecken. Die enthaltenen Hydrokolloide regulieren die Feuchtigkeit der verletzten Haut und unterstützen somit die Heilung. Die Pflaster sind atmungsaktiv, schützen vor Keimen und fallen auch beim Duschen nicht ab. Sie dürfen aber nicht täglich gewechselt werden, um den Heilungsprozess nicht zu unterbrechen.
Wichtig: Offene Wunden niemals mit Hausmitteln wie Öl, Mehl, Honig oder Essig behandeln! Diese verschlimmern die Lage und erschweren die Beurteilung der Wunde in der Arztpraxis.
Bei Verbrennungen und Verbrühungen dritten oder vierten Grades ist der Wundgrund ledrig bis verkohlt. Außerdem sind keine Haare mehr vorhanden. Die Haut ist vollständig zerstört, weshalb Betroffene keinen Schmerz verspüren. Eltern müssen in diesem Fall sofort den Notarzt unter 112 rufen. Abhängig vom Alter können Kinder bereits ab einer thermischen Verletzung zweiten Grades, die fünf Prozent des Körpers betrifft, einen lebensgefährlichen Kreislaufschock erleiden.
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