Ein Sprunggelenkbruch muss nicht automatisch operiert werden. Entscheidend ist vor allem, ob das verletzte Gelenk stabil ist. Auch bei der Nachbehandlung nach einer Operation zeichnet sich ein Umdenken ab.

Ein falscher Tritt auf der Treppe, ein Sturz oder ein Umknicken beim Sport kann reichen: Bei einer Sprunggelenkfraktur können Schienbein, Wadenbein oder beide Knochen brechen. Auch stabilisierende Bänder können verletzt sein. Wie der Bruch behandelt wird, hängt deshalb nicht allein davon ab, welcher Knochen betroffen ist.
Eine aktuelle Übersichtsarbeit im Deutschen Ärzteblatt International zeigt: Ist die Stabilität des verletzten Sprunggelenks nachgewiesen, kann häufig auf eine Operation verzichtet werden. Bei der Beurteilung helfen unter anderem Röntgenaufnahmen unter Belastung sowie eine Computertomographie (CT).
„Wir behandeln heute nicht mehr jeden Sprunggelenkbruch nach demselben Schema. Entscheidend ist, wie stabil die Verletzung ist und welches individuelle Risiko die Person mitbringt“, so der Senior-Autor der Übersichtsarbeit, Professor Dr. Stefan Rammelt, laut einer Pressmitteilung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V.
Bei schwereren Verletzungen ist allerdings eine möglichst genaue Wiederherstellung des Gelenks wichtig. Fehlstellungen oder Instabilitäten können die Funktion langfristig beeinträchtigen und den Gelenkverschleiß, eine Arthrose, begünstigen.
Verändert hat sich mittlerweile auch der Blick auf die Nachbehandlung nach einer Operation des Sprunggelenks. Lange waren sechs Wochen Ruhigstellung sowie Ent- oder Teilbelastung üblich. Es gibt jedoch Hinweise, dass eine frühere Belastung bessere funktionelle Ergebnisse ermöglichen kann, ohne dass die Komplikationsrate steigt.
In einer ebenfalls im Deutschen Ärzteblatt international kürzlich veröffentlichten Studie wurde an drei deutschen Universitätskliniken die schmerzangepasste Vollbelastung nach einer Operation des Sprunggelenks untersucht. Dazu Professor Dr. Sebastian Felix Baumbach, Erstautor der beiden aktuellen Veröffentlichungen zum Thema Sprunggelenkbehandlung: „Die frühzeitige, schmerzadaptierte Vollbelastung ist sicher und stellt eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen dar.“
Für Patienten ist es aber wichtig zu wissen, dass über die Beurteilung des konkreten Einzelfalls und das Vorgehen dabei stets die jeweils behandelnden Ärzte entscheiden müssen.
Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Diagnose, Behandlung und Nachbehandlung von Sprunggelenkfrakturen sollen in eine neue S3-Leitlinie einfließen und dort systematisch bewertet werden. Die Fertigstellung dieser medizinischen Fachleitlinie ist für Ende 2027 geplant.
Quelle: DGOU-Pressemitteilung
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