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Telefonische Krankmeldung bis März 2023 verlängert

Natascha Koch  |  18.11.2022

Wer sich erkältet fühlt, kann sich weiterhin von seinem Hausarzt telefonisch krankschreiben lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. März 2022 verlängert.

Frau mit Decke und Smartphone.
Bei Atemwegsinfekten ist eine telefonische Krankschreibung weiterhin möglich,
© Maria Korneeva/iStockphoto

Um volle Wartezimmer beim Arzt zu vermeiden, hat der G-BA die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verlängert. Ohne den Beschluss wäre die Regelung zum 30. November ausgelaufen. Nun gilt weiterhin: Ärzte dürfen ihre Patienten mit Atemwegsbeschwerden nach einem Telefonat bis zu sieben Tage krankschreiben. Eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Wege ist einmalig für weitere 7 Kalendertage möglich.

„Wie sich die Fallzahlen von Covid-19-Erkrankten in den Krankenhäusern und Intensivstationen in den kommenden Monaten entwickeln werden, ist im Moment schwer vorherzusagen. Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison. Beide Punkte sprechen dafür, auf Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie für das Praxispersonal zu setzen und die telefonische Krankschreibung zu verlängern“, begründet Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, die Entscheidung. Vor allem Patienten, die chronisch krank sind und daher öfter als andere in Arztpraxen gehen müssen, gelte es, vor vermeidbaren Infektionen zu schützen. „Mit der telefonischen Krankschreibung haben Arztpraxen nun weiterhin eine einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden“, so Hecken.

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