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7 Regeln für das Reisen mit Medikamenten

20.04.2015

Die Deutschen verreisen gerne, und die Saison startet gerade. Wer auf Medikamente angewiesen ist, nimmt diese natürlich mit. Folgende Regeln der Apothekerkammer Hamburg helfen, dass die Arzneimittel unterwegs unversehrt und wirksam bleiben.

Paar in den 30erin in leichter Reisekleidung am Flughafen-Check-in-Schalter
Bei der Gepäckabgabe checkt man am besten nochmal, ob alle benötigten Arzneimittel im Handgepäck sind.
© Model colourbox.de
  1. Wer fliegt, führt kälteempfindliche Wirkstoffe wie Insulin immer im Handgepäck mit sich, da es im Frachtraum des Flugzeugs oft sehr kalt werden kann. Beispielsweise kristallisiert Insulin bei null Grad Celsius und verliert seine Wirkung.
  2. Flugzeug und Bahn können sich verspäten oder das Gepäck steht nicht immer sofort nach der Landung zur Verfügung. Es empfiehlt sich daher immer, eine zusätzliche Menge der benötigten Arzneimittel für einige Tage auf Vorrat griffbereit im Handgepäck aufzubewahren. Falls möglich verteilen Reisende ihre Arzneien auf mehrere Handgepäckstücke.
  3. Patienten, die flüssige Medikamente mit in die Flugzeugkabine nehmen müssen, besorgen sich dafür eine Bescheinigung vom Arzt oder Apotheker. Zudem ist es sinnvoll, die jeweiligen Beipackzettel bereitzuhalten. Augentropfen, Nasenspray oder Insulin können außerhalb des durchsichtigen Plastikbeutels mit an Bord genommen werden. Sie sind jedoch an der Sicherheitskontrolle separat vorzuzeigen.
  4. Kühlpflichtige Präparate müssen während des Transports vor Wärme geschützt werden. Sehr gut eignen sich dazu thermogeschützte Reiseapothekentaschen, die in der Apotheke erhältlich sind.
  5. Im Auto kann das Thermometer bis auf 60 Grad Celsius steigen. Dadurch können Medikamente Schaden nehmen. Beim Parken in heißen Ländern nimmt man also am besten alle Arzneimittel mit, wenn man das Auto verlässt.
  6. Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind im Schengen-Raum, dazu zählen die meisten EU-Staaten, Norwegen, Island sowie die Schweiz, spezielle ärztliche Bescheinigungen oder eine Beglaubigung der Landesgesundheitsbehörde erforderlich - mehrsprachig. Darauf müssen auch Angaben zur Dosierung stehen, damit der Bedarf für die Reise abgeschätzt werden kann. Die notwendigen Formulare und Bestimmungen für andere Reiseziele finden Patienten auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (<link http: www.bfarm.de>www.bfarm.de).
  7. Für Fernziele und Reisen in tropische Länder ist eine Beratung zur Reisemedizin zu empfehlen. Idealerweise informieren sich Reisende acht bis zehn Wochen vor dem Reiseantritt in ihrer Apotheke oder beim Arzt.

AK HH/RF

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