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Ab heute treten viele neue Rabattverträge in allen deutschen Apotheken in Kraft. Millionen gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen sich darauf einstellen, bei ihrer nächsten Rezepteinlösung ein anderes Arzneimittel als bisher ausgehändigt zu bekommen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam.
"Das ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass Millionen Patienten auf neue Arzneimittel umgestellt werden, und es wird wohl auch nicht das letzte Mal sein", sagt der stellvertretende DAV-Vorsitzende Dr. Rainer Bienfait. Jede Apotheke müsse grundsätzlich das von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehene Rabattarzneimittel abgeben – bei gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke, gleicher oder als austauschbar festgesetzter Darreichungsform, identischer Packungsgröße und Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet.
Die gesetzliche Zuzahlung entfällt für Rabattarzneimittel nicht automatisch. Nach Berechnungen des DAV erlassen oder ermäßigen die Krankenkassen ihren Versicherten die Zuzahlung nur für etwa ein Drittel dieser rabattierten Medikamente. Von den 24.800 erfassten Rabattarzneimitteln sind nur 9.400 Medikamente ab 1. Juli zur Hälfte oder komplett von der Zuzahlung befreit (38 Prozent). Auf aponet.de finden Sie die jeweils aktuelle Liste der von der Zuzahlung befreiten Medikamente.
ABDA/RF
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