Im Jahr 2018 haben die öffentlichen Apotheken rund 6,1 Millionen Rezepturen wie Kapseln oder Salben für gesetzlich versicherte Patienten hergestellt. Das ergab eine Auswertung von Verordnungen durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI).
Insgesamt liege die Zahl noch höher, weil Rezepturen für Privatversicherte, von Sprechstundenbedarf oder auf direkte Nachfrage des Patienten in diesen Daten nicht erfasst sind. Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosierung braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt. „Rezepturen schließen Versorgungslücken. Sie sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln. Darauf können und sollen unsere Patienten nicht verzichten“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer.
Mit der Herstellung von Rezepturen leisten Präsenz-Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung. Kiefer: "Zeitnah Kapseln oder Zäpfchen anfertigen – das geht nur in der Apotheke vor Ort. Der Prozess ist für die Apotheke aufwändig, und der Zeitaufwand wird nicht angemessen honoriert. Die Rezepturherstellung gehört für die wohnortnahen Apotheken aber zu den so genannten ‚Gemeinwohlpflichten‘, die von ausländischen Arzneimittelversendern oft nicht erfüllt werden.“
ABDA/NK
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