Die für den 1. Januar 2013 angekündigte Notdienstpauschale für Apotheken soll unverzüglich eingeführt werden. Das fordern die obersten Apothekervertreter vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Im Herbst 2012 hatten Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition beschlossen, zusätzliche 120 Millionen Euro pro Jahr für die Apothekennotdienste zu Verfügung zu stellen. Bislang ist die Einführung einer pauschalen Vergütung pro Notdienst aber noch überfällig. Diese müsse nun endlich – wie versprochen – praktisch umgesetzt werden, fordert Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Dass die Mühlen der Bürokratie so langsam mahlen, ist nicht hinnehmbar", kritisiert Schmidt. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und alle geforderten Fakten geliefert. Jetzt ist es Zeit zu handeln." Die ABDA erwartet vom BMG eine konkrete Umsetzung bis Ende Februar. Anderenfalls sollen Millionen Patienten auf einem bundesweiten Aktionstag am 28. Februar in und vor den Apotheken über die nächtlichen, sonn- und feiertäglichen Gemeinwohlleistungen informiert werden, die die Apotheker bislang trotz Unterfinanzierung erbringen.
Bislang darf jede Apotheke 2,50 Euro pro Patient als Notdienstgebühr erheben; damit lässt sich jedoch auch in Summe kein Gehalt eines Apothekers für 8 oder 12 Stunden finanzieren. Die Pauschale pro Notdienst kommt vor allem Apotheken im ländlichen Raum zugute, die häufiger dienstbereit sein müssen. Beispiel Bayern: Eine Apotheke in München leistet 14 Notdienste pro Jahr, eine Apotheke im ländlicheren Eichstätt dagegen 73 Notdienste.
ABDA/FH
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