Kontrolle muss sein – vor allem bei so sensiblen Produkten wie Arzneimitteln. „Jeder Patient hat das Recht auf einwandfreie Medikamente. Die Qualitätskontrollen in den Apotheken tragen dazu bei, dass Patienten ihren Medikamenten vertrauen können“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.
An jedem Werktag wird in jeder öffentlichen Apotheke mindestens ein industriell hergestelltes Arzneimittel kontrolliert. Pro Jahr überprüfen die knapp 20.000 Apotheken damit mehr als sechs Millionen Stichproben dieser Fertigarzneimittel auf mögliche Qualitätsmängel und dokumentieren dies genau. Hat der Apotheker einen begründeten Verdacht auf einen Hersteller-bedingten Qualitätsmangel, informiert er die zuständige Behörde und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Im Jahr 2018 meldeten die Apotheken mehr als 6.500 entsprechende Verdachtsfälle an die AMK.
Neben solchen Fertigarzneimitteln überprüfen Apotheker auch Ausgangsstoffe für individuelle Rezepturen. Bevor sie für die Herstellung von Rezepturarzneimitteln genutzt werden dürfen, muss in der Apotheke mindestens bestätigt werden, das sich im Gefäß tatsächlich die Substanz befindet, die auf dem Etikett vermerkt ist. Dazu kombinieren Apotheker oft mehrere Methoden, wie Mikroskopie, Dünnschichtchromatographie oder eine Schmelzpunktbestimmung. Geprüft werden die Ausgangsstoffe im eigenen Labor, das jede Apotheke besitzt. Für die Prüfung von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln stellt die Bundesapothekerkammer den Apothekenteams Leitlinien und Arbeitshilfen zur Verfügung.
BAK
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