Arzneimittel

Apotheker überprüfen täglich Qualität von Arzneimitteln

19.08.2011

Jeden Tag überprüfen Mitarbeiter öffentlicher Apotheken mittels Stichproben die Qualität von Arzneimitteln. Probleme melden sie an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Dort wurden im Jahr 2010 8.300 Meldungen aus Apotheken registriert.

Tabletten und Arzneiflaschen
Täglich nehmen Apotheker die Qualität von Fertigarzneimitteln unter die Lupe.
© DAK/Schläger

Etwa ein Drittel der Meldungen bezog sich auf Nebenwirkungen oder den Verdacht eines Arzneimittelmissbrauchs. Weitere Probleme waren galenische Mängel, zum Beispiel wenn ein Asthmaspray nicht funktioniert, oder Verpackungsfehler.

In 1.600 Fällen veranlasste die AMK im Jahr 2010 eine chemische Untersuchung im Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL). Bei etwa 1.000 Fällen waren die Qualitätsmängel so gravierend, dass die AMK die zuständigen Behörden einschalten musste. "Die Apotheker leisten mit der Qualitätsprüfung einen wertvollen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit und zum Verbraucherschutz", sagte Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. Die Qualitätsprüfung wird nicht vergütet, sondern fällt unter die "Gemeinwohlpflichten" der Apotheker.

Auch Patienten können dazu beitragen, Arzneimittel noch sicherer zu machen. Schulz: "Egal welches Problem ein Patient mit einem Arzneimittel hat: Arzt oder Apotheker haben ein offenes Ohr." Patienten sollten mit ihrem Arzt oder Apotheker vor allem darüber sprechen, wenn sie Nebenwirkungen vermuten. Ob diese Nebenwirkungen im Beipackzettel aufgelistet sind oder nicht, spielt keine Rolle – der Verdacht reicht aus.

"Vor allem bei relativ neuen Wirkstoffen sind noch nicht alle Nebenwirkungen bekannt. Um seltene Nebenwirkungen zu entdecken, bitten wir alle Patienten, ihren Arzt oder Apotheker über beobachtete Nebenwirkungen zu informieren", sagt Schulz. Auch bereits bekannte unerwünschte Wirkungen sollen gemeldet werden, damit deren Häufigkeit oder Schweregrad künftig besser eingeschätzt werden können. Apotheken melden dann die Verdachtsfälle an die Geschäftsstelle der AMK, die eng mit den zuständigen Bundesoberbehörden zusammenarbeitet.

ABDA

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