Arzneimittel

Rx-Versandverbot: Koaltion kann sich nicht einigen

30.03.2017

Deutschlands Apotheker fordern die Politik auf, ihrer Verantwortung für Millionen Patienten gerecht zu werden. Es gelte, das über lange Jahre aufgebaute Preisbildungssystem zu sichern, auf dem die gesamte Arzneimittelversorgung in Deutschland fußt. Die Koalitionsparteien konnten sich jedoch auch auf höchster Ebene nicht einigen. Die Verhandlungen des Koalitionsausschusses, an dem die Spitzen von CDU und SPD teilnahmen, blieben ergebnislos.

Die Vor-Ort-Apotheke muss geschützt werden, fordern Politiker.
In der Apotheke erhalten Patienten nicht nur Medikamente. Auch die Beratung rund um medizinische Hilfsmittel gehört dazu.
© Dan Race - Fotolia.com

"Ein Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Medikamente wurde vom Koalitionspartner leider nicht akzeptiert", sagte die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt auf einer Pressekonferenz. Die SPD habe weiteren Gesprächsbedarf angemeldet. Zwar hatte die SPD auf Länderebene die Gesetzesinitiative von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) unterstützt, die Länderkammer hatte selbst einen entsprechenden Antrag auf ein Versandverbot mit rezeptpflichtigen Medikamenten gestellt, davon habe sich die SPD auf Bundesebene aber leider nicht überzeugen lassen, bedauerte Hasselfeldt. Die Union will an dem Thema dran bleiben. "Wir stehen zu einem Verbot", sagte Hasselfeldt. "Dies ist die einzige Möglichkeit, die Apotheken im ländlichen Raum zu stärken." Schon jetzt werde die flächendeckende Versorgung in ländlichen Regionen immer schlechter, so die CSU-Politikerin.

Auch Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., sieht eine Beschränkung des Versandhandelsverbots in der derzeitigen Situation als alternativlos. „Das entsprechende Gesetz muss jetzt her und darf nicht unter die Räder des beginnenden Bundestagswahlkampfs kommen.“ Schmidt weist außerdem auf die europapolitische Dimension des Problems hin: „Wir stehen ohne Wenn und Aber zur europäischen Idee und zum EU-Binnenmarkt.“ Für die Gestaltung des Gesundheitswesens seien jedoch laut den EU-Verträgen ganz klar die Mitgliedsstaaten verantwortlich. Dieses Stück Souveränität müsse sich der Gesetzgeber erhalten oder wieder holen, indem er jetzt aktiv werde und die die Konsequenzen des EuGH-Urteils (aponet.de berichtete) zum Versandhandel vom vergangenen Oktober bearbeiten. „Aussitzen funktioniert da nicht. Sonst findet Gesundheitspolitik zukünftig vor allem in Brüssel statt", sagt Schmidt. Der ABDA-Präsident erinnert daran, dass in 21 von 28 EU-Mitgliedstaaten der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten nicht erlaubt ist.

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Herbst 2016 müssen sich ausländische Versandapotheken hierzulande bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht mehr an die Preisbindung halten und dürfen Rabatte anbieten. Deutsche Apotheken dürfen dies aber nach wie vor nicht. Um den Wettbewerbsnachteil zu beheben und vor allem kleine Landapotheken vor Konkurrenzdruck zu schützen, will die Union den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten gesetzlich verbieten. Die SPD Bundestagsfraktion hingegen will den Versand mit rezeptpflichtigen Medikamenten erhalten und stattdessen etwa über einheitliche begrenzte Boni die Schieflage im Wettbewerb korrigieren.

ABDA/et/<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ

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