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Elektronische Gesundheitskarte: Ab Januar 2015 gilt nur noch die neue Karte

17.12.2014

Ab 1. Januar nächsten Jahres gelten nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten mit Bild. Die alten Versichertenkarten verlieren ihre Gültigkeit. Der Apothekerverband Rheinland-Pfalz rät gesetzlich versicherten Patienten, die noch keine neue Karte haben, sich diese schnellstmöglich zu besorgen.

Zwei Hände greifen an eine elektronische Gesundheitskarte
Ab 1. Januar nächsten Jahres gelten nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten mit Bild.
© Barmer GEK

Denn wer die neue Versichertenkarte ab dem neuen Jahr nicht hat, muss damit rechnen, dass er seine Medikamente in der Apotheke selbst bezahlen muss. Der Grund: Ärzte dürfen bei Vorlage der alten, abgelaufenen Karte Arzneimittel nur noch auf Privatrezept verschreiben. Der Patient muss das Medikament dann bei der Einlösung des Rezepts in der Apotheke bar bezahlen und sich das Geld im Anschluss von seiner Krankenkasse zurückerstatten lassen.

Der Vorstandsvorsitzende des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz, Theo Hasse, rät deswegen allen Betroffenen: „Wer die neue Versichertenkarte noch nicht hat, sollte sich so schnell als möglich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und die Umstellung nachholen. Nur so ist gewährleistet, dass gesetzlich Versicherte in gewohnter Weise versorgt werden können. Zwar besteht die Möglichkeit der Rückerstattung, doch dieser Weg ist umständlich und zeitraubend. Und wer die neue elektronische Gesundheitskarte hat, muss sicherstellen, dass er nur noch die neue Karte nutzt.“

Ursprünglich sollten die alten Karten bereits zum 30. September 2014 ungültig werden. Da die Umstellung aber ins Stocken geraten war – viele Versicherte hatten keine neue Karte beantragt oder kein verwendbares Foto geschickt –, hatten die Krankenkassen die Geltungsdauer der alten Karten verlängert.

FH

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