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Neue, einheitliche Nummer für den ärztlichen Notdienst

11.04.2012

Ab dem 16. April 2012 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst in fast allen Bundesländern unter einer einheitlichen, kostenlosen Telefonnummer zu erreichen, und zwar unter der 116 117. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit angekündigt.

Telefonierender Arzt vor dem Computer
Ab 16. April erreicht man unter der einheitlichen Rufnummer 116 117 einen diensthabenden Arzt.
© Odua Images - Fotolia

Die ärztliche Hotline ist für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Situationen außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten gedacht, zum Beispiel hohes Fieber am Wochenende oder nächtliche Magenverstimmungen. Bei schweren Notfällen wie bei Herzinfarkt und Ohnmacht muss weiterhin die 112 angerufen werden.

Der Anrufer wird unter der 116 117 automatisch an den zuständigen Bereitschaftsdienst, also direkt an einen Arzt weitergeleitet. Bislang existiert hier eine Vielzahl unterschiedlicher Telefonnummern. Alle örtlichen Bereitschaftsdienstnummern bleiben zunächst weiter aktiv. Scheitert die automatische Vermittlung direkt an einen Arzt, erreicht der Anrufer ein Servicecenter mit medizinisch geschultem Personal. Das Personal hilft, die Beschwerden einzuschätzen, und vermittelt den Anrufer dementsprechend an einen lokalen Arzt oder schickt einen Notarzt.

Die 116 117 ist in ganz Deutschland zu erreichen, mit Ausnahme von Baden-Württemberg, dem Saarland sowie Teilen von Rheinland-Pfalz und Hessen. Diese Regionen sollen folgen. Bis dahin können die Einwohner dort den zuständigen Dienst über die alten lokalen Nummern kontaktieren. In Zukunft soll die 116 117 im gesamten EU-Raum zum ärztlichen Bereitschaftsdienst führen. Der Anruf ist sowohl vom Festnetz als auch vom Mobiltelefon aus kostenlos.

Auskunft zu Notdienstapotheken erhalten Sie weiterhin bundesweit unter der Kurzwahl 22833 (max. 69 Cent/Minute) oder hier im Internet beim Notdienstfinder von aponet.de.

db/<link http: www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ

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