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In Deutschland besteht keine ausreichende gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingsfamilien. Darauf verweisen Bundesärztekammer (BÄK) und weitere Verbände und Organisationen der Kinder- und Jugendmedizin anlässlich des 25. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention am 21. November 2014.
Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien sei jedoch reduziert auf Notfallerkrankungen, also lediglich auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, so die BÄK. Das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit umfasst darüber hinaus nach Meinung der kinderärztlichen Experten auch den Schutz vor durch Impfung zu verhütende Erkrankungen. Kindern und Jugendlichen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus müsse jedoch eine gute Gesundheitsversorgung ermöglicht werden. Die UN-Kinderrechtskonvention nennt "das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit" als ein Grundrecht jedes Kindes.
Experten aus der Kinder- und Jugendmedizin fordern daher zusammen mit der Bundesärztekammer eine generelle - und nicht nur den Notfall betreffende - Regelung für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen. Als Lösungsansatz schlagen sie vor, eine Krankenversicherungskarte für Asylsuchende auszugeben, ähnlich wie im sogenannten Bremer Modell. Das vereinfache den Zugang zur medizinischen Versorgung.
Beim Bremer Modell wird Flüchtlingen niedrigschwellige medizinische Basisversorgung bereitgestellt. Bei unklaren Krankheitsbildern, bei chronischen oder anderen schwerwiegenden Erkrankungen vermitteln die Ärzte des Gesundheitsprogramms in das allgemeine ambulante und stationäre medizinische Versorgungssystem.
RF
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