Arzneimittel

Apotheker ziehen gemischtes Fazit der Legislaturperiode

06.09.2013

Was die Belange der Apotheker angeht, zog Thomas Preis, der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein, ein gemischtes Resümee über den Regierungserfolg der letzten vier Jahre. Kurz vor der Bundestagswahl formulierte er zudem Forderungen an die künftige Regierung.

T. Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein
"Wo Licht, da auch Schatten." - Für Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, ist der Regierungserfolg der letzten vier Jahre durchwachsen.
© PZ/Müller

Die Erhöhung des Apothekenhonorars nach neun Jahren Stagnation stellte Preis positiv für die Arbeit der schwarz-gelben Koalition heraus. Allerdings seien die drei Prozent mehr Honorar viel zu niedrig ausgefallen, sei doch binnen neun Jahren die Inflation um ein Vielfaches gestiegen, wie auch andere, die Apotheke betreffende Kosten. "Wir erwarten von einer neuen Regierung, dass dieses Thema Apothekenhonorierung weiter angegangen wird", so der Apotheker. Darüber hinaus lobte Preis den Beschluss des Apothekennotdienstgesetzes. "Die Struktur der flächendeckenden Notdienstversorgung, besonders in den schlecht strukturierten ländlichen Bezirken wird hierdurch nachdrücklich unterstützt und sicherer gemacht", so Preis.

Wo Licht, da auch Schatten. Diesen sieht Preis in den Folgen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes AMNOG für die Apothekenlandschaft: 2011 schlossen 200 Apotheken, 2012 waren es 300 und im ersten Halbjahr 2013 bereits wieder mehr als 150. Außerdem werden Apotheker weiterhin durch die Umsetzung der Rabattverträge belastet. "Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass wir den Krankenkassen im Jahr 2012 damit Einsparungen von über 2,4 Milliarden Euro ermöglicht haben", so Preis.

Von der nächsten Bundesregierung erwarteten die Apotheker, dass sie die Freiberuflichkeit der Apotheker mit trägt und verteidigt, sich gegen Fremd- und Mehrbesitz von Apotheken ausspricht, die Apothekenpflicht für Arzneimittel aufrecht erhält, die Arzneimittelpreis-Verordnung als Festpreisregelung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie das sogenannte Kollektivvertragssystem verteidigt. Letzteres sorge dafür, dass Patienten weiter unabhängig von der Krankenkassen-Zugehörigkeit eine flächendeckende und hochwertige Arzneimittel-Versorgung erhalten.

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