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Medikationsplan: Jetzt geht es los

30.09.2016

Lange wurde darüber geredet, jetzt ist es soweit: Ab 1. Oktober 2016 haben viele gesetzlich Versicherte Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Die Regelung gilt für Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden.

Den Medikationsplan stellt der Arzt aus, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut.
Den Medikationsplan stellt der Arzt aus, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut.
© Igor Mojzes - Fotolia

Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die die Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen. „Mit dem Medikationsplan sorgen wir für mehr Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln", sagt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen sei das eine große Hilfe. "Patientinnen und Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet." Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen könnten so vermieden werden.

Den Medikationsplan erhält der Patient von dem Arzt, der ihn schwerpunktmäßig betreut. Dies sind in der Regel die Hausärztinnen und Hausärzte. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert. Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.

In Sachsen und Thüringen läuft bereits jetzt das Projekt ARMIN, das auf einem elektronischen Medikationsplan beruht. Bei dieser gemeinsamen Initiative der Ärzte und Apotheker Sachsens und Thüringens sowie der AOK PLUS werden die Daten auf einem Medikationsplanserver im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigung hinterlegt. Sie sind dadurch jederzeit von dem Arzt oder Apotheker, bei dem sich der Patient eingeschrieben hat, einsehbar, was laut Aussage der Projektbeteiligten einen deutlichen Mehrwert für die Arzneimitteltherapiesicherheit gegenüber einem Medikationsplan in Papierform darstelle.

RF

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