ArzneimittelGesundheit

Medikationsplan: Ärzte und Apotheker handeln gemeinsam

03.05.2016

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) legen eine gemeinsame Vereinbarung zur Erstellung eines Medikationsplans vor. Laut E-Health-Gesetz haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, ab dem 1. Oktober 2016 einen Anspruch darauf.

Ärzte und Apotheker legen eine gemeinsame Vereinbarung zur Erstellung eines Medikationsplans vor.
Nimmt ein Patient drei oder mehr Medikamente ein, bekommt er zukünftig vom Hausarzt einen Medikationsplan.
© didesign - Fotolia.com

Pünktlich unter Dach und Fach gebracht haben KBV, DAV und BÄK die für den Medikationsplan notwendige Rahmenvereinbarung. Zusammen haben sie Inhalt und Struktur erarbeitet, Vorgaben zur Aktualisierung vorgelegt sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans entwickelt. „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält“, so Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Mit dem Medikationsplan können zukünftig Verordnungen aller Ärzte eines Patienten sowie die Selbstmedikation einheitlich erfasst werden. In der Regel wird der Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt und aktualisiert. Aktualisierungen durch mitbehandelnde Ärzte sind ebenfalls möglich.

Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. "Der beste Weg zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ist ein Zusammenwirken von Apotheker und Arzt mit einem berufsübergreifenden Blick auf die Gesamtmedikation", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Ob Rabattverträge oder Selbstmedikation - ein Medikationsplan ohne Apotheker kann kaum aktuell und vollständig sein." Vorerst wird der Medikationsplan in Papierform ausgefertigt. Ziel ist jedoch, ihn spätestens 2019 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern.

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