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Organspende: Notfallmediziner für Widerspruchslösung

02.10.2018

In vielen europäischen Ländern wird jeder zum Organspender, der sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich dagegen ausspricht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will dieses Modell auch in Deutschland einführen. Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) begrüßt dieses Vorhaben.

In Deutschland soll für Organspenden eine Widerspruchslösung etabliert werden.
Der Organspendeausweis gehört womöglich bald der Vergangenheit an.
© Alexander Raths - Fotolia

Der Bundesgesundheitsminister will die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Deswegen möchte er die Widerspruchslösung einführen. Das Vorhaben ist umstritten. Die Intensivmediziner der DGIIN stärken Spahn jetzt den Rücken.

Um die Zahl der Spender zu erhöhen, schwebt Spahn ein Konzept vor, das aktuell in einigen Ländern bereits praktiziert wird. Hat der Spender selbst zu Lebzeiten nicht widersprochen und auch die Angehörige nach seinem Tod nicht, dürfen die Organe entnommen werden. Rund ein Drittel der Notfallmediziner stimmt dieser Regelung zu. Über 40 Prozent favorisieren sogar die sogenannte einfache Widerspruchslösung, bei der nur der potentielle Spender selbst widersprechen kann, seine Angehörigen hingegen nicht.

Nach Ansicht der DGIIN reicht die Widerspruchslösung allein jedoch nicht aus, damit künftig mehr Patienten ein Spenderorgan transplantiert werden kann. Organentnahmen scheitern aktuell häufig auch an den Abläufen in Krankenhäusern und dem zunehmendem Personalmangel.

„Als Fachgesellschaft begrüßen wir daher einen weiteren Gesetzesentwurf, durch den die Transplantationsbeauftragten gestärkt, der Vorhalteaufwand für die Organentnahme besser vergütet und die Möglichkeiten, einen irreversiblen Hirnfunktionsausfall zeitnah und flächendeckend festzustellen, verbessert werden sollen“, sagt Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital Eschweiler und Generalsekretär der DGIIN.

SK

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