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Schmerzmittel müssen künftig Warnhinweis tragen

12.06.2018

Rezeptfreie Schmerzmittel wie Ibuprofen, ASS und Paracetamol sollen künftig einen Warnhinweis auf der Packung tragen. Dieser soll Verbraucher für die Gefahren einer längeren Einnahme dieser Medikamente sensibilisieren. Einer entsprechenden Analgetika-Warnhinweis-Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat der Bundesrat vergangene Woche zugestimmt.

Schmerzmittel müssen künftig einen Warnhinweis tragen.
In der Selbstbehandlung sollen Schmerzmittel nicht länger als vier Tage hintereinander und an nicht mehr als zehn Tagen pro Monat eingenommen werden.
© fizkes - Fotolia.com

Künftig müssen demnach alle Packungen von rezeptfreien Schmerzmitteln folgenden Warnhinweis tragen: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“. Auch Rezeptur- und Defekturarzneimittel müssen auf dem Außenbehältnis eine entsprechende Warnung tragen. Die Apotheker begrüßen die geplante Verordnung. „Der neue Hinweis auf jeder Packung kann dazu beitragen, das Risikobewusstsein zu verbessern“, betont der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Andreas Kiefer. Die BAK habe in der Vergangenheit wiederholt auf das Risikopotenzial rezeptfreier Schmerzmittel hingewiesen.

Rund 91 Millionen Packungen solcher Medikamente wurden nach Angaben der BAK im Jahr 2017 in den öffentlichen Apotheken abgegeben. Dabei handelt es sich um Medikamente mit den Wirkstoffen <link https: www.aponet.de wissen arzneimitteldatenbank suchergebnis>Acetylsalicylsäure (ASS), <link https: www.aponet.de wissen arzneimitteldatenbank suchergebnis diclofenac.html>Diclofenac, <link https: www.aponet.de wissen arzneimitteldatenbank suchergebnis ibuprofen.html>Ibuprofen, <link https: www.aponet.de wissen arzneimitteldatenbank suchergebnis naproxen.html>Naproxen, <link https: www.aponet.de wissen arzneimitteldatenbank suchergebnis paracetamol.html>Paracetamol, <link https: www.aponet.de wissen arzneimitteldatenbank suchergebnis phenazon.html>Phenazon oder <link https: www.aponet.de wissen arzneimitteldatenbank suchergebnis propyphenazon.html>Propyphenazon. Deren längerfristige Anwendung oder Überdosierung kann medizinischen Erkenntnissen zufolge zu einer Reihe von schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen führen, die auch tödlich sein können. So kann es etwa zu Blutungen, Perforationen oder Geschwüren im Magen-Darm-Trakt kommen. Auch können Schlaganfälle sowie Leber- und Nierenschäden auftreten. Die Packungsbeilagen der Medikamente weisen zwar auf diese Gefahren hin. Die Warnungen kommen aber bei vielen Anwendern nicht an. Studien des Robert-Koch-Instituts zufolge nehmen 22 Prozent der Anwender die Mittel länger als vier Tage ein. Und ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer, die rezeptfreie Schmerzmittel länger als vier Tage anwenden, kennen die Anwendungsempfehlungen nicht.

Für die Umstellung der Arzneimittelpackungen ist für die Hersteller eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Für Rezeptur- und Defekturarzneimittel sieht die Neuregelung eine Frist von 12 Monaten vor. Vorrätige Packungen ohne Warnhinweis dürfen vom Großhandel und den Apotheken noch abverkauft werden. Sobald die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet ist, soll sie am ersten Tag des darauffolgenden Monats in Kraft treten.

et/<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ/NK

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