Baby & FamilieSeniorenGesundheit
Eine neue Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten soll für mehr Sicherheit für Patienten sorgen, die mit künstlichen Gelenken oder Brustimplantaten versorgt werden. Darauf weist das Bundesministerium für Gesundheit hin.
Künftig erhalten alle Patienten, denen z.B. Herzklappen, Hüft- oder Kniegelenke oder auch Brustimplantate eingesetzt werden,
Zusätzlich müssen die Gesundheitseinrichtungen, in denen die Implantate eingesetzt werden, eine geeignete Dokumentation anlegen. Diese soll gewährleisten, dass die betroffenen Patienten z.B. im Falle von Rückrufen von Produkten innerhalb von drei Werktagen ermittelt werden können.
Bis zum 1. Oktober 2015 haben Hersteller und Gesundheitseinrichtungen jetzt Zeit, die technischen Voraussetzungen für die Einführung dieser drei Punkte zu schaffen. Wie relevant diese Anforderungen sind, zeigte sich z.B. bei dem Rückruf von minderwertigen Brustimplantaten in Frankreich im Jahr 2011, der mehrere Zehntausend Frauen betraf und auch in Deutschland für Unsicherheit sorgte.
BMG/RF
Alle zwei Wochen neu: die aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel.
Wir zeigen dir, was hinter Hautrötungen im Gesicht und entzündlichen Symptomen wie Papeln und…
Medikamenten-Name oder Wirkstoff eingeben für mehr Informationen.
Kleidung, Kosmetik oder Taschen: Nicht nur Lebensmittel können tierischen Ursprungs sein. Für die…
Alle 14 Tage neu in Ihrer Apotheke: Das Apotheken Magazin ist eine kostenlose Zeitschrift für Apothekenkunden, die fundiert und leicht verständlich alle Fragen rund um die Gesundheit beantwortet.
Alles rund um sensible Haut, Rosacea und Couperose lesen Sie hier.
aus Apotheke, Forschung und Gesundheitspolitik.
Sie suchen eine Apotheke mit Telepharmazieangebot?
In diesem Lexikon finden Sie umfassende Beschreibungen von etwa 400 Krankheitsbildern