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Weihnachtsbaum sicher transportieren

14.12.2017

Am dritten Adventswochenende geht der Weihnachtsbaumverkauf in die heiße Phase. Ist die Suche nach dem perfekten Baum geschafft, wartet schon die nächste Herausforderung: der Transport. Falsch gesichert, kann schon ein kleiner Baum zu einer großen Gefahr werden, wie der ADAC in Crashversuchen festgestellt hat.

Wie man einen Weihnachtsbaum zum Transport richtig sichert.
Um den Weihnachtsbaum sicher nach Hause zu transportieren, verwendet man am besten handelsübliche Spanngurte.
© Kzenon - Fotolia.com

Ein Weihnachtsbaum, der nur mit einfachen Expandern auf dem Autodach montiert ist, kann bei einem Unfall gefährlich werden. In einem Crashversuch, bei dem ein Auto mit 50 km/h unterwegs war, wurde der 32 Kilogramm schwere Baum zu einem Geschoss mit 750 Kilo, das über die Motorhaube des Fahrzeugs flog. Im Straßenverkehr wäre er somit eine große Gefahr für die Insassen anderer Autos und Fußgänger gewesen. Bei einem zweiten Crashversuch wurde der Baum mit handelsüblichen Spanngurten fixiert. Das Ergebnis: Der Christbaum blieb auf dem Autodach.

Damit der Lack nicht zerkratzt, legen Christbaumkäufer am besten eine Decke unter den Baum. Das abgesägte Ende des Stamms sollte nach vorne, die Baumspitze nach hinten zeigen. Sonst kann der Baum schnell zum Windfang werden, wodurch die Befestigungen stärker belastet werden. Der Baum selbst bleibt so auch geschützt, da der Fahrtwind die Äste nicht beschädigen kann. Wer seinen Baum im Kofferraum transportiert, legt die hintere Sitzbank um. Auch hier muss der Stamm nach vorne Richtung Fahrer zeigen. Mit Spanngurten wird der Baum an den Ösen im Laderaum befestigt. Dazu ist es wichtig, den Gurt einmal um den Stamm und einmal um die Spitze zu schlingen.

Wer Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt rechnen. Wenn ein Christbaum mehr als einen Meter über das Heck des Autos hinausragt, dann muss er, wie jede andere Ladung auch, mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden – bei Dunkelheit mit einer roten Lampe. Ist das nicht der Fall, werden 25 Euro Strafgebühr fällig.

ADAC/NK

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