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Die Zuzahlungsbefreiungen von sieben Millionen Patienten laufen mit dem Ende des Kalenderjahres 2015 aus. Wenn die Arzneimittelzuzahlungen einen gewissen Betrag des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten, können Patienten bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Mit dem Zuzahlungsrechner auf aponet.de lässt sich ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird.
Betroffene können sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über einen neuen Antrag für 2016 informieren. Gerade für chronisch kranke Menschen mit planbarem Einkommen (z.B. monatliche Rente) und regelmäßigen Zuzahlungen (z.B. rezeptpflichtige Arzneimittel) kann eine zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung eine echte Erleichterung bei Arzt-, Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen sein. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.
Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, wenn ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige Versicherte müssen dagegen grundsätzlich eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten, wenn z.B. Fahrtkosten, Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als fünf Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel bundesweit auf zwei Milliarden Euro. Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen - einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient eine Kundenkarte besitzt.
Hier finden Sie den Zuzahlungsbefreiungsrechner.
ABDA/NK
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